Berlin. Die Brutalität der Fußtritt-Attacke in der Berliner U-Bahn entsetzt viele. Auch Promis bitten um Hilfe bei der Suche nach den Tätern.

Nach der brutalen Fußtritt-Attacke gegen eine 26-Jährige in einem Berliner U-Bahnhof sind die Ermittler zuversichtlich, den Angreifer zu fassen. Es gebe nach den bisherigen Ermittlungen berechtigte Erwartungen, den Täter identifizieren zu können, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, der „Berliner Morgenpost“ am Dienstag. Der Angriff hatte Entsetzen ausgelöst.

Die Frau war durch einen plötzlichen Fußtritt in den Rücken am 27. Oktober eine Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße im Berliner Stadtteil Neukölln hinuntergestürzt. Sie brach sich einen Arm. Auf einem Video vom Tatort, das die Polizei veröffentlichte, sind vier junge Männer zu sehen. Die Bilder stammen aus einer Überwachungskamera.

Festgenommener kommt wohl Dienstag frei

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Montag einen möglichen Mittäter identifiziert und festgenommen. Der Mann wurde laut Staatsanwaltschaft vernommen. Er habe eingeräumt, dass er vor Ort gewesen sei. Eine mögliche Tatbeteiligung an einer gefährlichen Körperverletzung habe ihm bislang nicht nachgewiesen werden können. Sprecher Steltner rechnete damit, dass der Mann noch am Dienstag wieder entlassen wird.

Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Haupttäter gehe weiter, betonte Steltner beim Sender n-tv. „Es braucht gewisse Zeit.“ Bei der Polizei gingen laut Angaben bislang zehn Hinweise zu dem Angriff ein.

Prominente unterstützen die Suche nach dem Angreifer

Unterdessen unterstützen Prominente die Suche nach dem Angreifer. „Berlinerinnen, Berliner! Erkennt jemand diese feigen Idioten?“, postete der Schauspieler Jan Josef Liefers (bekannt als „Tatort“-Rechtsmediziner Professor Boerne) auf Facebook. Auch seine Frau, die Sängerin und Schauspielerin Anna Loos, rief zur Mithilfe auf.

Michael Mike Kuhr – ein bekannter Berliner Bodyguard – meldete sich ebenfalls auf Facebook zu Wort. Er setzte 2000 Euro für Namen und Adresse des Täters aus.

Die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gegen privat ausgelobte Belohnungen, betonte Steltner. Die Ermittlungsbehörden hätten bei diesem Fall aber nicht selbst eine Belohnung in Aussicht stellen können. Dies sei nur bei schweren Kapitalverbrechen möglich. (dpa)