Wolfsburg. Ein Wechselfehler hat den VfL Wolfsburg das Weiterkommen im DFB-Pokal gekostet. Einspruch abgewiesen, Preußen Münster in Runde zwei.

Die Wechselpanne von Trainer Mark van Bommel hat den VfL Wolfsburg endgültig den Einzug in die zweite Runde des DFB-Pokals gekostet. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte am Donnerstag in seiner Berufungsverhandlung den Ausschluss des Bundesliga-Tabellenführers. Das gaben die Niedersachsen nach der Sitzung unter dem Vorsitz von Achim Späth bekannt.

„Berufung zurückgewiesen: Auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht bleibt es dabei, dass die DFB-Pokal-Erstrundenpartie bei Preußen Münster durch den Wechselfehler nachträglich mit 0:2 gegen die Wölfe gewertet wird“, twitterte der Klub.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Bereits das Sportgericht hatte dem Einspruch des Viertligisten Preußen Münster gegen die Wertung des Erstrundenspiels im DFB-Pokal am 8. August (1:3 nach Verlängerung) stattgegeben und eine Umwertung des Spiels mit 2:0 zugunsten der Münsteraner vorgenommen. Gegen dieses Urteil hatte Wolfsburg Berufung eingelegt.

Van Bommel hatte in der Partie sechs statt der erlaubten fünf Spieler eingewechselt. Der neue VfL-Trainer brachte in der 102. Minute beim Spielstand von 1:1 Admir Mehmedi für Maximilian Philipp, obwohl er bereits das Auswechselkontingent ausgeschöpft hatte. Dem Schiedsrichtergespann war der Fehler erst im weiteren Spielverlauf aufgefallen.

Die Wolfsburger sahen zumindest eine Teilschuld beim vierten Offiziellen Tobias Fritsch, der angeblich auf Nachfragen von van Bommel und Torwarttrainer Pascal Formann den sechsten Wechsel erlaubt haben soll. Fritsch hatte diese Darstellung in der ersten Verhandlung bestritten. (sid)