Berlin. Im Umgang mit der Corona-Variante aus Indien hat die Bundesregierung jetzt nachgesteuert. Eine Verbreitung von B.1.617 in Deutschland soll damit verhindert werden. Einreisen aus Indien sind von nun an nur noch in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt.

Die Bundesregierung hat Indien nun doch zum Virusvariantengebiet erklärt - und zwar ab Montag (26. April). In Deutschland gilt dann ein weitgehendes Einreiseverbot für Menschen, die sich zuvor in Indien aufgehalten haben.

Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Deutsche und für Ausländer mit Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Auch sie müssen allerdings schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.

Wegen dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung auch das nordafrikanische Tunesien, den Inselstaat Kap Verde vor der afrikanischen Küste und die arabischen Golfstaaten Katar und Oman als Hochinzidenzgebiet ein, wie das Robert Koch-Institut nun bekanntgab.

Von der Liste der Risikogebiete gestrichen wurden mehrere Karibikstaaten, darunter die auch bei deutschen Touristen beliebte Dominikanische Republik, für die damit die Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland entfällt.

Neben der Dominikanischen Republik werden auch St. Lucia sowie Antigua und Barbuda in der Karibik von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Das gilt auch für einzelne Regionen in Irland, Finnland und Norwegen. Die Bahamas - bisher "risikofrei" - werden dagegen neu als Risikogebiet eingestuft.

Albanien und Moldau werden vom Hochrisikogebiet zum Risikogebiet heruntergestuft.

Einreisende aus einfachen Risiko- und Hochinzidenzgebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne, von der sie sich nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test befreien können. Ein erster Test ist für alle Flugreisenden und bei Hochinzidenzgebieten auch bei der Einreise auf dem Landweg erforderlich.

Die Regeln für Virusvariantengebiete sind deutlich strenger: Einreisende müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne Verkürzungsmöglichkeit. Außerdem dürfen Fluggesellschaften sowie Bahn- und Busunternehmen bestimmte Personengruppen aus diesen Regionen nicht befördern.

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