Berlin. Beherbergungsverbote gibt es weiter, aber nicht überall - und auch das ändert sich: Für Inlandsreisende ist es gar nicht so leicht, da den Überblick zu behalten.

Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen Einschränkungen beschlossen. Diese können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Eindeutig ist: Private Besuche sind erlaubt, auch wenn die Reisenden aus einem Risikogebiet kommen. Wo gelten nun welche Corona-Regeln für Urlauber im Inland?

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Weitere Beherbergungsverbote sind am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Zuvor hatten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten in Pensionen und Hotels nur dann übernachten dürfen, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegen hat.

BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist - maximal so lange darf der Abstrich vor der Anreise her sein.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland vorgenommen worden sein. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Allerdings gilt ein Beherbergungsverbot. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist oder Reisende einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können, wobei dafür der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses maßgeblich ist, sind Ausnahmen möglich. Im Internet sind die betroffenen Gebiete aufgeführt.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.

SAARLAND: Im Saarland gab es seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie konnten einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist. Nun nicht mehr, Ministerpräsident Hans hat am Mittwochabend gesagt, davon ab sofort Abstand zu nehmen.

SACHSEN: Wer aus einem Risikogebiet kommt, musste sich bislang testen lassen. Ab Samstag soll die Beschränkung nicht mehr gelten.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.

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