Kehl. Sie setzen die Rechte von Fluggästen durch, wenn die Maschine sich verspätet oder nicht abhebt: Fluggastrecht-Portale. Doch selbstlos kümmern sie sich nicht. Was Reisende wissen müssen.
Der Flieger ist überbucht, zu spät oder fällt aus: In solchen Fällen steht Passagieren oft eine Entschädigung zu - abhängig von der Flugstrecke sind bis zu 600 Euro möglich. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Wann und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung . Betroffene müssen ihre Rechte bei den Fluggesellschaften durchsetzen. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die Verbrauchern dabei ihre Unterstützung anbieten.
Doch Vorsicht: Bevor Betroffene den Service nutzen, sollten sie die Geschäftsbedingungen genauer ansehen. Einige Anbieter kassieren einen beachtlichen Teil der Entschädigung als Honorar für ihre Dienste. Und einige der Legal-Tech-Unternehmen arbeiten nicht ganz seriös, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Vor allem diese drei Punkte sollten Flugreisende prüfen:
1. Preise: Zwar werben viele Anbieter damit, dass Betroffene bis zu 600 Euro erhalten können - doch davon gehen meist das Honorar und die Mehrwertsteuer ab.
Tipp: Die volle Entschädigung erhalten Reisende nur, wenn sie sich selbst an die Airline wenden. Online gibt es kostenlose Musterschreiben , sogar in verschiedene Sprachen übersetzt. Und viele Fluggesellschaften stellen auf ihren Webseiten Online-Beschwerde-Formulare zur Verfügung.
2. Rechtslage: Manche Dienstleister nehmen nur Fälle an, die rechtlich eindeutig sind und die sie somit auf jeden Fall gewinnen.
Tipp: Nicht resignieren. Auch wenn ein Portal eine Anfrage ablehnt, kann dem Fluggast das Geld zustehen. Bei rechtlich komplizierten Fällen helfen etwa Schlichtungsstellen . Befindet sich deren Sitz in Deutschland, ist sie für Verbraucher kostenlos.
3. Kündigungsbedingungen: Manche Anbieter verlangen Geld, wenn Betroffene oder auch das Portal selbst den Vertrag kündigen - etwa weil eine erste Prüfung ergeben hat, dass der Fall zu komplex ist.
Tipp: Auf Kündigungsbedingungen sowie Exklusivitätsklauseln achten, wonach der Plattform Geld zusteht, wenn Verbraucher ihre Rechte selbst geltend machen. So lassen sich unnötigen Gebühren vermeiden.
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dpa