Hamburg. Geld zurück - ja oder nein? Oft steht Flugreisenden eine Entschädigung zu, wenn die Airline einen Flug streicht. Bei einem Stromausfall am Flughafen ist das jedoch anders.

Ein Stromausfall am Flughafen ist einer Airline nicht anzulasten. Verspätet sich ein Flug wegen der Panne deutlich oder muss ganz ausfallen, steht den Passagieren keine Entschädigung nach EU-Recht zu. Das bestätigte das Amtsgericht Hamburg mit einem Urteil (Az.: 23a C 158/19).

In dem verhandelten Fall ging es laut Gericht eindeutig um ein unvermeidbares Ereignis, für das die Fluggesellschaft nicht die Verantwortung trug. Am Flughafen Hamburg war der Strom komplett ausgefallen, was eine Räumung des Airports zur Folge hatte. So wurde auch der Flug des Klägers annulliert.

Der Mann verlangte von der Airline eine Ausgleichszahlung von 800 Euro für sich und einen Mitreisenden. Ohne Erfolg. Die Fluggesellschaft habe den Ausfall nicht verhindern können. Zwar hätte der gebuchte Flug des Klägers erst starten sollen, als der Strom schon wieder lief. Doch dies war zum Zeitpunkt der Panne, die immerhin 14 Stunden andauerte, nicht absehbar gewesen.

Über das Urteil des Amtsgerichts vom 24. Oktober 2019 berichtet die Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" (Ausgabe 3/2020).

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