Hannover. Jetzt zu einem Urlaub nach Norditalien aufbrechen? Der Ausbruch der Krankheit Covid-19 verunsichert auch viele Touristen. Allerdings kann nicht jeder Urlauber ohne Stornokosten seine Reise absagen.

Ende Februar ist nicht die Hauptreisezeit für Italien, aber die starke Zunahme der Covid-19-Erkrankungen im Norden des Landes dürfte aktuell auch vielen Reisenden Sorgen machen. Nicht jeder, der deshalb jetzt seine Tour absagt, kann nach Ansicht von Experten Geld zurückbekommen. Eine Übersicht mit drei Fällen.

Pauschalreisende: Experte sieht kostenloses Rücktrittsrecht

Pauschalreisen in die vom Covid-19-Ausbruch betroffenen Gebiete in Norditalien lassen sich nach Ansicht der Reiserechtsexperten Paul Degott aus Hannover ohne Gebühren stornieren: Betroffene hätten ein kostenloses Rücktrittsrecht wegen der außerordentlichen Umstände, erklärt Degott. Der Veranstalter zahle dann den Reisepreis zurück.

Norditalien ist nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) aber eher kein Ziel für Pauschalreiseveranstalter. Stattdessen wird das Land verstärkt von Reisenden besucht, die Leistungen wie Anreise und Hotel individuell buchen. Gleichwohl seien auch die Veranstalter über den DRV in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und mit dem Robert Koch-Institut, sagte eine Sprecherin: "Wir schauen uns die Situation sehr genau an." Wer seine Italien-Reise über einen Veranstalter gebucht habe, sollte sich im Zweifel mit diesem in Verbindung setzen.

Individualreisende: Hoffen auf Kulanz

Wer einen Flug nach Norditalien und ein Hotel dagegen einzeln gebucht hat, hat es nicht so leicht mit der Erstattung: "Dann werde ich in der Tat das Problem haben, dass mir die Fluggesellschaft allenfalls noch die Steuern und Gebühren zurückzahlt, die dann nicht anfallen, wenn ich nicht fliege", erklärt Degott. Aber: "Erfahrungsgemäß sind die Fluggesellschaften nicht furchtbar zahlungswillig." Man müsse sicher Briefe schreiben und streiten, um das Geld zurückzubekommen.

Was die Stornierung von Unterkünften in der von Covid-19 betroffenen Region angeht, so gilt italienisches Recht. Ob man da das Geld wiedersieht, könne man nicht absehen, so Degott. Im Zweifel müssen Individualurlauber, anders als Pauschalreisende, auf Kulanz hoffen.

Zugreisende: Bahngesellschaften stellen Voucher aus

Zugtickets in Italien werden derzeit kostenlos erstattet, wenn Reisende ihre Fahrt wegen des Covid-19-Ausbruchs nicht antreten wollen. Das teilten die italienischen Bahnunternehmen mit.

Trenitalia wird nach eigenen Angaben Zugfahrten unabhängig vom Tarif komplett erstatten, wenn Reisen wegen des neuartigen Coronavirus' abgesagt werden. Wer ein Ticket für einen Hochgeschwindigkeits- oder Fernzug gebucht hat, erhalte ein Voucher mit einem Jahr Gültigkeit. Wer einen Regionalzug gebucht hat, bekommt eine Erstattung in bar.

Der Schnellzug-Anbieter Italo bietet laut eigener Aussage Vouchers für alle Reisen aus den und in die betroffenen Regionen im Norden Italiens an. Sie haben eine Gültigkeit bis Ende Juli.

Sperrzonen in der Lombardei und Venetien

In Norditalien hat sich der Virus Sars-CoV-2 stark verbreitet, der die Lungenkrankheit Covid-19 verursacht. In der besonders betroffenen Region Lombardei wurden zehn Gemeinden in der Provinz Lodi zu Sperrzonen erklärt: Sicherheitskräfte kontrollieren dort, wer rein und wer raus darf. In Venetien wurde die Gemeinde Vo abgeriegelt. Schulen, Universitäten und Museen blieben geschlossen. Auch der Karneval von Venedig, der bis Dienstag gehen sollte, ist abgesagt.

Und was passiert, wenn bei einem Urlauber in Italien ein Verdacht besteht, von dem neuartigen Coronavirus betroffen zu sein? "Dann werden die örtlichen Behörden für mich entscheiden, was mit mir geschieht, ob ich in Quarantäne komme oder nicht", sagt Degott.

Worauf Urlauber achten sollten

"Unsere Botschaft und die deutschen Konsulate in Italien stehen mit den italienischen Behörden in Kontakt für den Fall, dass die italienischen Maßnahmen Deutsche betreffen", hieß es aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Rückkehrern aus den betroffenen Regionen in Norditalien wird empfohlen, sich an die entsprechenden Hinweise des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf deren Internetseiten zu halten.

Vom Robert Koch-Institut hieß es, Reisenden aus italienischen Regionen mit Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Nach Möglichkeit sollten diese Menschen zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig gründlich mit Seife zu waschen, wird empfohlen.