Nürnberg. Pflegebedürftige bekommen Pflegegeld, wenn sich etwa Angehörige im häuslichen Umfeld um sie kümmern. Doch was gilt, wenn Angehörige das Krankenhauspersonal bei der Pflege unterstützen?

Werden Menschen Zuhause etwa von Angehörigen gepflegt, gibt es dafür Pflegegeld. Dieser Anspruch entfällt für die Zeit, in der Pflegebedürftige stationär im Krankenhaus untergebracht sind. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg (Az: S 18 P 37/19), auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall pflegte eine Mutter ihr schwer krankes Kind, auch während eines mehrere Monate andauerndes Krankenhausaufenthaltes - bis es verstarb. Die Frau war davon überzeugt, ohne ihren Einsatz wäre keine ausreichende Qualität der Pflege sicher gestellt gewesen - wegen der Personalsituation in Krankenhäusern. Die Pflegekasse zahlte während des Klinikaufenthalts kein Pflegegeld. Dagegen klagte die Mutter.

Vor Gericht bekam sie kein Recht. Denn rechtlich gesehen, besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Pflegegeld. Obwohl die Mutter das Krankenhaus-Personal entlastet hatte, waren die Voraussetzungen für das Pflegegeld nicht erfüllt. Denn die Pflegekasse zahlt es, damit Pflegebedürftige möglichst lange im häuslichen Umfeld bleiben können.