Berlin. Fenster und Türen besser gegen Einbruch sichern: Für Hausbesitzer und Mieter gibt es nun höhere Zuschüsse vom Bund. Was gefördert wird.

Wer seine eigenen vier Wände vor Einbrechern schützen möchte, kann das auch mit wenig Geld. Bei einer Ausgabe von 1000 Euro bekommt der Hauseigentümer oder Mieter neuerdings 200 Euro vom Staat geschenkt.

„Auch bereits einfache bauliche und technische Maßnahmen können das Einbruchrisiko erheblich reduzieren“, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.

Sicherung der Eingangstür mit einem Querriegel

Dass die Anzahl der Einbrüche in jüngster Zeit zurückgegangen ist, führt die Polizei auch auf verbesserte Sicherungen zurück.

Ein Beispiel für eine kleine Schutzmaßnahme ist die Sicherung der Eingangstür mit einem Querriegel. „Hat die Wohnung keinen weiteren Zugang, wie ab dem 2. Stock in einem Mehrfamilienhaus, erhöhe das den Schutz.“ Neue Türschlösser oder ein Türspion seien ebenfalls für wenig Geld zu haben.

Ersten 1000 Euro Kosten werden mit 20 Prozent gefördert

Nachrüstungen dieser Art kosteten in der Regel nicht mehr als 1000 Euro, erläutern die Fachleute der Polizeilichen Kriminalprävention. Als größere Maßnahme kommt der Einbau neuer einbruchhemmender Türen infrage.

Die Zuschüsse des Bundes erhalten Privatleute auf Antrag bei der staatlichen KfW-Bankengruppe. Die ersten 1000 Euro der Kosten werden mit 20 Prozent gefördert. Für darüber hinausgehende Beträge gibt es zehn Prozent dazu.

500 Euro Mindestkosten um Antrag stellen zu können

Nimmt jemand also zum Beispiel 3000 Euro in die Hand, kommen 400 Euro wieder herein (200 Euro für die ersten 1000 Euro und 200 Euro zusätzlich).

Die gestaffelte Förderung mit höheren Zuschüssen für kleine Maßnahmen gibt es erst seit Ende 2017. Wichtig: 500 Euro muss die Sicherung mindestens kosten, um einen Antrag stellen zu können.

Die Tür muss widerstandsfähige Grundkonstruktion haben

Die Palette förderfähiger Projekte reicht von der Nachrüstung von Fenstern und Türen über den Einbau von einbruchhemmenden Rollläden und Gittern bis hin zur Installation von Alarm- und Gegensprechanlagen.

Bei Türen kommt es auf eine widerstandsfähige Grundkonstruktion an. „Die Nachrüstung für Türblätter, -rahmen, -bänder, -schlösser, Beschläge und Schließbleche muss in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein“, sagt Präventionsexperte Schmidt.

Fenster, die dafür geeignet sind, können mit einbruchhemmenden Beschlägen und abschließbaren Fenstergriffen nachgerüstet werden. Einen Überblick darüber, was möglich und sinnvoll ist, gibt das Portal www.k-einbruch.de.

Fenster und Türen von Experten begutachten lassen

Die Polizei rät, die Eignung der Fenster und Türen entweder von einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle oder einer Firma feststellen zu lassen, die im sogenannten Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen ausgewiesen ist.

Wer den Begriff „Errichternachweis“ und den Namen seines Bundeslandes in eine Suchmaschine eintippt, wird fündig.

Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen

Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem muss ein Fachunternehmen die Ausführung übernehmen. Erst nach Vorlage der Rechnung zahlt die KfW.

Gefördert werden Investitionen bis zu maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Anträge stellen können sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter. Diese sollten eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter treffen, rät die KfW.

Achtung: Die KfW kann nur so lange Anträge bewilligen, wie die vom Bund bereitgestellten Mittel – für 2018 rund 50 Millionen Euro – nicht aufgebraucht sind.