Berlin. Hunde sollen bald artgerechter gehalten werden. Ihre Halter müssen mit ihrem Tier dann unter anderem zwei Mal täglich spazieren gehen.

  • Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will mit einer Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung die artgerechte Haltung von Hunden sicherstellen
  • Zweimal täglich mindestens eine Stunde Auslauf soll Hunden nun garantiert werden
  • Es sollten bald weitere strengere Regeln für Hundebesitzer gelten
  • Worauf müssen Hundehalter in Zukunft achten?

Mit einer Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) für eine artgerechtere Haltung und Züchtung von Hunden sorgen.

Die entsprechenden Pläne des Bundesagrarministeriums führen dabei „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden“ ins Feld.

So müssen laut Entwurf Hundehalter in Zukunft sicherstellen, dass das Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf hat – entweder bei einem Spaziergang oder zum Beispiel in einem Garten.

Auf diese Weise soll laut Ministerium sichergestellt werden, dass Hunde ausreichend Bewegung und Kontakt mit der Umwelt bekommen. Außerdem wird die sogenannte Anbindehaltung, also das Halten als Kettenhund, bis auf Ausnahmen verboten.

Hundehalter und -züchter: Künftig gelten strengere Regeln

Strengere Regeln sollen in Zukunft auch für professionelle und private Züchter gelten.

  • So darf eine Betreuungsperson in der gewerblichen Hundezucht nach dem Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums nur noch maximal drei Hündinnen und ihre Welpen gleichzeitig betreuen.
  • Alle Züchter müssen zudem vier Stunden am Tag mit den Welpen verbringen. Auch hier geht es darum, die Tiere richtig zu sozialisieren.
  • Für Wurfkisten werde künftig Größe und Temperatur geregelt.
  • Verboten werden soll außerdem die Ausstellung von Hunden, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, also zuchtbedingt unter Schmerzen und gesundheitlichen Problemen leiden.

Viele Hunderassen mit Problemen

So gibt es viele Hunderassen, die erblich bedingt unter Atemwegs- oder Gelenkproblemen leiden. Auch Verhaltensstörungen können auftreten.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz nennt unter anderem

  • Möpse,
  • Französische und
  • Englische Bulldoggen und
  • Deutsche Schäferhunde als Rassen,

bei denen Rassestandards häufig gesundheitsschädlich sind.

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Verbot der Ausstellungen soll Nachfrage senken

Qualzucht selbst ist bereits verboten – durch das Verbot der Ausstellungen erhofft sich Klöckner, dass der Anreiz zur Zucht der Tiere entfällt und so die Nachfrage sinkt. Zudem, heißt es vom Ministerium, sei das Ausstellungsverbot für die Behörden leichter zu überwachen, da die Tiere real sichtbar sind.

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Zuständig für die Durchsetzung der neuen Regeln sind die Länder. Das Ausstellungsverbot sei ein „effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen“, sagte Klöckner. „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen.“

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    Nutztiertransporte dürfen nur noch viereinhalb Stunden dauern

    Neben Verordnungen rund um den Hund sieht der Entwurf auch Auflagen für den Nutztiertransport vor: Transporte innerhalb Deutschlands dürften nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, außer es sei „sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transports aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht“. Lesen Sie auch: Schweine sollen in ihren Ställen mehr Platz bekommen

    „Gerade bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden – deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch“, erklärte Klöckner und betonte, dass diese Auflagen über die des EU-Rechts hinausgingen. (mit afp)