Berlin. Hartz-IV-Empfänger sollen bei Inanspruchnahme von Corona-Hilfen keine Geldeinbußen befürchten, fordert Bundesarbeitsminister Heil.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein klares Statement bezüglich der Corona-Hilfen abgegeben: Wenn Hartz-IV-Empfänger die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown wegen der Corona-Krise in Anspruch nehmen, sollen sie keine Geldeinbußen fürchten müssen.

„Ich will dafür sorgen, dass die November- und Dezember- Wirtschaftshilfen , die Finanzminister Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das werden wir nun in der Koalition miteinander klären“, sagte Heil der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Novemberhilfen: 17.000 Anträge innerhalb von 24 Stunden gestellt

Die Novemberhilfen wurden am Mittwoch offiziell eingeführt und die Nachfrage nach dem Programm für Unternehmen und Selbstständige wie Künstler ist bereits groß : Bis Donnerstag wurden rund 17.000 Anträge gestellt. Gastronomiebetrieben und Soloselbstständigen, die seit Anfang November von den Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, hatte die Regierung die Zuschüsse schon zugesagt. Lesen Sie auch: Hartz IV: Mehr Privateigentum? Das könnte sich alles ändern

Die Absicherung der Grundsicherungsleistungen sei für Soloselbstständige und andere Selbstständige gedacht, „die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind“. Am Freitag soll gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze vom Bundesrat auch beschlossen werden, dass Künstler, die wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind, einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Lesen Sie auch: Millionärin kassierte Hartz IV – Sie sieht sich im Recht

Seit Mittwoch können
Seit Mittwoch können "Novemberhilfen" als außerordentliche Wirtschaftshilfen der Bundesregierung beantragt werden. © dpa | Robert Michael

Trotz Wirtschaftshilfen und soziale Gelder: Notwendige Kosten sollen erstattet werden

Heil versicherte, dass sich niemand Sorgen um seine Wohnung machen müsse. „Wir wollen jetzt klarstellen, wie sich die Wirtschaftshilfen für Selbstständige und die sozialen Hilfen miteinander verhalten“, sagte der Politiker. „Daran hängt auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft, das heißt von Wohnung und Heizung. Da wird es auch keine bürokratischen Überprüfungen geben in der Grundsicherung , sondern da werden die Kosten erstattet, die dafür notwendig sind.“

Aus Sicht des Arbeitsministers stecke Deutschland in der tiefsten Krise , „mit der wir in unserer Generation zu tun haben“. Mit den Mitteln des Staats, vor allem des Sozialstaates, versuche die Regierung, den Menschen existenzielle Sorgen zu nehmen.

Heil: Unternehmen und Beschäftigte können sich auf Kurzarbeitergeld verlassen

Daher wolle der Bundesrat diesen Freitag auch grünes Licht für eine Verlängerung von erleichtertem Kurzarbeitergeld in der Krise geben. Heil bekräftigte, dass Kurzarbeit die stabilste Brücke über das gegenwärtig tiefe wirtschaftliche Tal sei. „Solange wir diese Brücke brauchen, werden wir sie auch organisieren.“ Darauf könnten sich Unternehmen und Beschäftigte „wirklich verlassen“.

Auch wenn Heil nicht für jeden Arbeitsplatz garantieren könne, rechne die Regierung damit, „dass wir im nächsten Jahr durchaus auch Stück für Stück erleben werden, dass die Wirtschaft sich erholt“. Davon gingen auch alle Wirtschaftsforschungsinstitute aus. „Dann kann man Kurzarbeit auch zurückfahren.“

Das Kurzarbeitergeld soll auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von den sonst üblichen 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent erhöht werden – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiter 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben anrechnungsfrei. (day/dpa)