Karlsruhe. Die Hürden für den Staat beim Zugriff auf Bestandsdaten sind zu niedrig. Das urteilten nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen dürfen Behörden die Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Kritikern sind die Voraussetzungen für den Zugriff allerdings zu gering. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihnen nun Recht.

Die Karlsruher Richter erklärten mehrere Regelungen zur sogenannten „Bestandsdatenauskunft“ für verfassungswidrig. Die staatlichen auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gingen zu weit und verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie das Telekommunikationsgeheimnis.

Polizei: Diese Daten nutzen die Beamten bisher

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern die „festen“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch die genutzten IP-Adressen.

Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden müssen. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft. Die Richter machen aber Maßgaben für deren Anwendung.

Bestandsdaten: IP-Adressen genießen besonderen Schutz

Die Regelungen mussten nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genügt.

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Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, genießen besonderen Schutz.

Anlass für die neue Entscheidung waren zwei Verfassungsbeschwerden. Eine der Klagen wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.

(dpa/amw)