Eisenach. Egal wo in Deutschland – der Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis soll straffrei bleiben. So wollen es die Justizminister der Länder.

Die Justizminister der Länder haben sich für eine bundesweite Cannabis-Obergrenze ausgesprochen. Bei Besitz bis zu sechs Gramm könnten laut Beschluss vom Donnerstag Strafverfahren eingestellt werden, wie von der Konferenz in Eisenach bekannt wurde.

Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern liegt die Obergrenzen zwar jetzt schon bei sechs Gramm, in Berlin aber bei 15 Gramm.

Ende des rechtlichen Flickenteppichs?

„Die Vereinheitlichung der Obergrenze wäre überfällig, denn die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten“, sagte der Baden-Württembergs CDU-Justizminister Guido Wolf laut Pressemitteilung. Wolf hatte die Regelung vorgeschlagen.

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    Bayerns Ressortchef Winfried Bausback (CSU) sagte: „Unser Beschluss ist ein deutliches Signal gegen alle Verharmlosungs- und Entkriminalisierungstendenzen beim Thema Cannabis und für mehr Jugend- und Gesundheitsschutz.“

    Guido Wolf (CDU), Justizminister von Baden-Württemberg.
    Guido Wolf (CDU), Justizminister von Baden-Württemberg. © dpa | Sina Schuldt

    Die Beschlüsse der Justizminister der Länder sind Vorschläge, die an das Bundesjustizministerium herangetragen werden.

    Berlin bleibt bei Obergrenze von 15 Gramm

    Berlin will allerdings auch nach dem Beschluss an seiner bisherigen Regelung festhalten und stimmte gegen den Sechs-Gramm-Vorschlag. Man sehe bei dem Thema keinen Änderungsbedarf, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung am Donnerstag auf Anfrage. Es bleibe dabei, dass man in der Hauptstadt bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen kann. (dpa)

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