Berlin. Die Polizei ließ einen Hinweis zum Wohnort des späteren Attentäters Anis Amri liegen. Zudem observierte sie ihn kürzer als angenommen.

Die Geschichte der verpassten Möglichkeiten, den Terroristen Anis Amri vor dem Anschlag am Breitscheidplatz besser im Blick zu behalten, muss um eine Episode erweitert werden: Nach Informationen unserer Redaktion lag den deutschen Sicherheitsbehörden im Oktober 2016, also wenige Wochen vor dem Anschlag, ein Hinweis des marokkanischen Geheimdienstes zu Amris Aufenthaltsort in Berlin vor. Das örtlich zuständige Berliner Landeskriminalamt (LKA) ließ die Möglichkeit, die Information zu verifizieren und den späteren Attentäter so im Blick behalten zu können, aber verstreichen.

In dem Schreiben vom 13. Oktober, dessen Inhalt unserer Redaktion bekannt ist, übermittelten die Marokkaner sogar den Namen des Berliner Mitbewohners. Die Adresse in Kreuzberg war dem LKA aus einer vorherigen Observation im März bekannt. Ob Amri tatsächlich in der Wohnung lebte, überprüften die Beamten trotzdem nicht. Dabei wäre die Information interessant gewesen.

Dienst informierte auch über IS-Kontakt von Mitbewohner

Denn den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt zwar keine konkreten Hinweise vor, dass Amri einen Anschlag begehen könnte. Der Tunesier war aber immer noch als Gefährder eingestuft – und sein Aufenthaltsort war den veröffentlichten Informationen zufolge bis zu dem Hinweis aus Marokko unbekannt.

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    Verwunderlich erscheint der laxe Umgang mit dem Hinweis aus Marokko auch vor dem Hintergrund, dass der Dienst darüber informierte, dass Amris marokkanischer Mitbewohner beste Kontakte zu Terroristen habe. „Dessen Eltern sollen IS-Anhänger sein und väterliche Cousins sollen IS-Mitglieder in Syrien/Irak und Libyen sein“, heißt es in einer vom Bundesinnenministerium kürzlich veröffentlichten Chronologie zum Behördenhandeln im Fall Amri.

    LKA sah keine neuen Informationen

    Dass die Marokkaner mit dieser Warnung auch den Namen des Mitbewohners übermittelten, wird in der Chronologie – die als Ausdruck maximaler Transparenz verstanden werden sollte – hingegen nicht erwähnt.

    Die Berliner Polizei wollte sich auf Anfrage nicht offiziell zu dem Sachverhalt äußern. In der amtlichen Chronologie heißt es, dass das Landeskriminalamt bei der Prüfung der Hinweise zu folgendem Ergebnis gelangt sei: „Mitteilung enthält keine über den bisherigen Erkenntnisstand hinausgehenden Informationen.“

    Observation lückenhafter als angenommen

    Kritische Nachfragen drohen der Berliner Polizei auch von anderer Seite. Wie die Behörde auf eine Anfrage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilte, wurde Amris Erscheinen vor der als Dschihadisten-Treff geltenden Moabiter Fussilet-Moschee bereits seit Fe­bruar 2016 fortlaufend von der Polizei dokumentiert.

    Ab diesem Zeitpunkt sei Amri auch nicht mehr observiert worden.

    Den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und der Öffentlichkeit war diese Information bisher vorenthalten worden. Die Polizei hatte sich zunächst geweigert, die Anfrage des RBB zu beantworten. Doch der Sender hatte geklagt und das Gerichtsverfahren zur Erteilung der Auskünfte gewonnen.

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      Die Informationen sind brisant. Denn bisher hatten Polizei und Staatsanwaltschaft den Eindruck erweckt, dass Amri im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts, er könne einen Anschlag begehen, bis zum 21. September engmaschig überwacht worden sei. Die Maßnahmen hätten aber keine Hinweise erbracht. Tatsächlich aber ist Amri seit 16. Juni kaum noch im Fokus gewesen – sodass mögliche Hinweise auf Anschlagsvorbereitungen womöglich nicht bemerkt wurden.

      Observation wegen fehlender Hinweise auf Straftaten eingestellt?

      Widersprüchlich sind die Angaben, aus welchem Grund die Polizei Observation und Auswertung der Kamera beendete. In der Chronologie zum Behördenhandeln heißt es, das Berliner Landeskriminalamt habe in einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorabwehrzen­trums (GTAZ) am 15. Juni mitgeteilt, es könne die „Operativmaßnahmen im bisherigen Umfang nicht gewährleisten“. Auf Anfrage der „Berliner Morgenpost“ hieß es aus der Behörde dagegen, die Observation sei eingestellt worden, weil es keine Hinweise auf Straftaten gegeben habe.

      Einen mindestens missverständlichen Eindruck hatte die Polizei auch hinsichtlich der Frage erweckt, warum die Überwachungskamera überhaupt eingerichtet wurde. Polizeisprecher Thomas Neuendorf hatte vor gut einer Woche gesagt, dass „Feststellungen zu Anis Amri“ nicht das Ziel der Kamera gewesen seien. Es sei um andere Personen gegangen. In der vor Gericht erstrittenen Antwort an den RBB heißt es dagegen, die Kameratechnik sei am 19. Februar eingerichtet worden, „um die Zielperson (gemeint: Anis Amri) verdeckt beobachten zu können“. Auf Anfrage sagte Neuendorf nun, seine damalige Aussage habe sich auf die Kameraüberwachung ab Ende September bis zum Anschlag, nicht aber auf die Zeit davor bezogen.

      Politische Aufarbeitung des Falles Anis Amri

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        „Wirft schlechtes Licht auf Sicherheitsbehörden“

        Selbst in den Regierungsfraktionen werden nun Zweifel an der Transparenz der polizeilichen Aufklärung laut. „Ich fühle mich unrichtig informiert“, monierte der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux. „Es wirft ein schlechtes Licht auf die Sicherheitsbehörden, wenn hier erst durch eine Klage die Tatsachen auf den Tisch kommen.“ Auch der Linke-Politiker Hakan Taş mahnte Transparenz an. „So etwas sollte nicht noch mal passieren“, sagte Taş. Auch der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger kündigte kritische Fragen an. „Vieles ist aufklärungsbedürftig“, sagte Dregger.

        In der kommenden Woche wird der Fall Amri im Rechts- und vermutlich im Verfassungsschutzausschuss Thema sein. Die FDP fordert einen Untersuchungsausschuss. Wenn Fragen offenblieben, sei das denkbar, heißt es nun auch bei Grünen und Linken. Die SPD ist dagegen skeptisch. Die Aufklärung könne in den bestehenden Ausschüssen schneller vorangetrieben werden, sagte SPD-Innenexperte Frank Zimmermann.

        Innenverwaltung arbeitet an einer Verbotsverfügung für die Moschee

        Wie unbemerkt sich Amri noch bis kurz vor dem Attentat in Berlin bewegen konnte, zeigt auch ein interner Vermerk des BKA zu dem am Mittwoch nach Tunesien abgeschobenen Kontaktmann Amris, dem Islamisten Bilel A. Darin heißt es: Die beiden seien noch am 6. Dezember 2016, also nicht einmal zwei Wochen vor dem Anschlag, gemeinsam im Bereich der Flüchtlingsunterkunft Motardstraße in Spandau „festgestellt“ worden. Dies fiel dem BKA durch Ermittlungen im Fall Amri auf – allerdings erst nach dem Anschlag in Berlin.

        Klare Kante im Kampf gegen die Islamisten-Szene hatten die Behörden in Berlin und Hessen am Dienstag und Mittwoch gezeigt, als sie Wohn- und Geschäftsräume von Szene-Gängern durchsuchten. Der in Hessen festgenommene 36 Jahre alte Hauptbeschuldigte hat zum Vorwurf, er habe einen Anschlag vorbereitet, bisher geschwiegen. Er sitzt in Untersuchungshaft – ebenso wie die drei Verhafteten aus dem Umfeld der Fussilet-Moschee. Die Berliner Innenverwaltung arbeitet zurzeit an einer

        Der Text sollte eigentlich bis Ende Januar vorliegen. Nach Informationen unserer Redaktion soll das Verbot in den kommenden Wochen erfolgen.