Während Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen die Entscheidung lobten, gingen Vertreter von FDP und Linken auf Distanz zum Richterspruch

Berlin. Das Karlsruher Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM ist von den Hamburger Bundestagabgeordneten sehr unterschiedlich aufgenommen worden. Während Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lobten, gingen Vertreter von FDP und Linken auf Distanz zum Richterspruch, die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM abzuweisen. Der ESM soll ein Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro haben und damit Euro-Krisenländer stabilisieren. Deutschlands Anteil beträgt 190 Milliarden Euro.

CDU-Haushälter Rüdiger Kruse betonte, dass das Urteil den bisherigen Kurs der Bundesregierung bestätige und zugleich die Rechte des Deutschen Bundestages stärke. „Dass jetzt der Ratifizierungsprozess beim ESM und Fiskalpakt bald abgeschlossen werden kann, ist ein wichtiger und richtiger Schritt in der Bewältigung der Vertrauenskrise in der Euro-Zone“, so Kruse.

SPD-Haushaltspolitiker Johannes Kahrs sagte: „Das Urteil hat den jetzigen Sachstand bestätigt. Was der Bundestag beschlossen hat, ist rechtsgültig. Doch für die Politik Angela Merkels ist dies kein Sieg. Merkel hat mit dem ESM Zeit gekauft, aber nie gesagt wofür. Sie hat keine Lösung. Daher billigt sie das Anwerfen der Gelddruckmaschine der europäischen Zentralbank.“ Die EZB kaufe Zeit für Merkels Wahlkampf.

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Im Saal des Bundesverfassungsgerichts hatte sich Grünen-Europapolitiker Manuel Sarrazin das Urteil angehört. Der Harburger stellte zufrieden fest, dass die Kläger mit ihrem Anliegen, den Euro vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen, auf ganzer Linie gescheitert seien. „Die Klarstellungen des Gerichts für das Ratifikationsverfahren können meines Erachtens einseitig erfolgen und bestätigen unsere Interpretation des ESM-Vertrags.“ Der Vorbehalt des Gerichts zu den Informationsrechten des Bundestags entspreche den Grünen-Anträgen im Bundestag, so Sarrazin.

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Sylvia Canel, die den ESM und den Fiskalpakt gegen die Mehrheit ihrer Fraktion im Bundestag abgelehnt hatte, nannte das Urteil wiederum einen großen Erfolg für die Kläger, „denn mit der richterlichen Begrenzung der Haftungssumme der Bundesrepublik Deutschland auf 190 Milliarden Euro wurde dem ESM die Flatrate entzogen“. Nun müsse Deutschland völkerrechtlich erklären, dass es sich hinsichtlich des ESM-Vertrages bei Summen, die über diese 190 Milliarden Euro hinausgehen, nicht gebunden fühlt. „Eine grenzenlose finanzielle Verpflichtung Deutschlands würde gegen das Budgetrecht des Deutschen Bundestages verstoßen. Daraus folgt auch, dass der ESM-Vertrag kündbar sein muss, wenn das Stabilitätsziel als Gegenstand des Vertrages nicht erreicht wird, weil damit die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen würde“, forderte Canel.

Die FDP-Politikerin appellierte an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, der EZB ebenfalls den grenzenlosen und demokratisch nicht legitimierten Ankauf von maroden Staatsanleihen zu untersagen. Die Verantwortung über die Verwendung der Steuergelder müsse getragen werden, wo sie anfalle – im Parlament und nirgendwo anders.

Auch der Hamburger Linkspartei-Abgeordnete und Parteivize Jan van Aken beurteilte den Karlsruher Spruch kritisch: „ESM und Fiskalpakt können jetzt in Kraft treten, das ist schlecht.“ Aber ohne Zustimmung des Bundestages dürfe nicht unbegrenzt Geld ausgegeben werden. Das sei doch zumindest ein wichtiger Erfolg der Klage. „Noch ist das Urteil vorläufig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verfassungsgericht in einem späteren Urteil die demokratischen Rechte des Bundestages dann doch aushebelt“, sagte van Aken weiter.