Berlin. Polizeigewerkschaft sieht nach Polizistenmord in Kusel Handlungsbedarf bei bundesweit unterschiedlichen Zahlungen bei „Dienstunfällen“.

Einer Streife fällt gegen 4.00 Uhr morgens an einer Kreisstraße in der Pfalz ein stehender Kastenwagen auf. Der 29 Jahre alte Oberkommissar und die 24 Jahre alte Polizeianwärterin wollen die Insassen kontrollieren – und werden erschossen. Die beiden mutmaßlichen Täter werden noch am selben Tag im saarländischen Sulzbach gefasst.

Es ist eine schreckliche Tat, und doch ein Fall, vor dem Polizistinnen und Polizisten immer gewarnt werden: Beschuss im Dienst. Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat 2021 zugenommen. Mit insgesamt 38.960 Fällen sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 0,8 Prozent verzeichnet worden, berichtete das Bundeskriminalamt (BKA).

Lesen Sie auch: Die Details zum Polizistenmord in Rheinland-Pfalz

Nur in Extremfällen endet das mit schweren Verletzungen oder gar Tod. Meist sind es Übergriffe am Rand von Demonstrationen, oder Attacken etwa bei Einsätzen in Privatwohnung. Doch: Insgesamt sind laut BKA im Jahr 2021 bei 63 Mord- und Totschlagdelikten 114 Polizisten als Opfer gezählt worden. Bis auf eine Tat wares es Versuche, ein Fall endete tödlich.

Polizeigewerkschaft will einheitliche Regeln bei Zahlungen für Opfer von Gewalt

Für die betroffenen Polizistinnen und Polizisten, wie auch für die Familie, können diese Übergriffe oft folgenreich sein. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt eine gewisse Entschädigung für erlebte Gewalt. Doch die sei, so die Kritik der Gewerkschaft, sehr unterschiedlich. Je nach Bundesland.

Lesen Sie auch: Sicherheitsbehörden warnen vor Gewalt durch sogenannte Querdenker

Die saarländische Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat im Zusammenhang mit den Polizistenmorden im rheinland-pfälzischen Kreis Kusel nun mehr Gerechtigkeit bei Unfallentschädigungen für Polizistinnen und Polizisten und deren Angehörige gefordert, die beispielsweise Opfer von Gewalttaten im Dienst geworden sind.

„Die föderalen Strukturen in Deutschland führen bei der Absicherung unserer Polizei zu erheblichen Verwerfungen“, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Saarland, David Maaß, unserer Redaktion. „Klar ist, dass kein Geld der Welt den Verlust eines Angehörigen heilen kann – es darf aber nicht sein, dass ein Polizistenleben in Deutschland unterschiedlich viel wert ist.“

GdP warnt: 80.000 Euro im Saarland, doppelt so viel in Hessen

Laut einer Auswertung der Polizeigewerkschaft würden Polizistinnen und Polizisten bundesweit „zwar das gleiche Risiko“ tragen, seien „aber nicht im gleichen Maße von ihren Dienstherren abgesichert“. Die GdP kritisierte, dass etwa die „einmalige Unfallentschädigung“ im Bund und den Ländern zwischen 80.000 Euro im Saarland und 160.000 Euro etwa in Hessen schwanke, die Hinterbliebenenversorgung nach dienstunfallbedingtem Tod liegt demnach zwischen 60.000 Euro etwa im Saarland und 120.000 Euro.

Zugleich fordert die Polizeigewerkschaft die saarländische Landesregierung auf, die „einmalige Unfallentschädigung bei einem ‚qualifizierten Dienstunfall‘ auf 500.000 Euro sowie die Hinterbliebenenversorgung auf 300.000 Euro anzuheben und Studierende in den Praktika in die volle Absicherung miteinzubeziehen“.

„Gleiches Risiko, gleiche Absicherung“

Landesvorsitzender Maaß hob hervor: „Gleiches Risiko, gleiche Absicherung – in ihren Praktika fahren die Studierenden mit auf Streife und haben damit die vollumfängliche Fürsorge ihres Dienstherrn verdient. Es wird Zeit, dass die Politik hier deutliche Zeichen setzt“, so Maaß.

Als vor einigen Wochen im rheinland-pfälzischen Kusel ein 29 Jahre alter Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen wurden, hatte die Polizei och am selben Tag im Saarland zwei Tatverdächtige festgenommen. Beide sitzen noch in Untersuchungshaft. Mittlerweile gehen die Ermittler laut einem Medienbericht der dpa davon aus, dass nur einer der beiden Täter geschossen hat. (cu/dpa)