Berlin. Der Beck-Verlag benennt Werke um, die bisher nach Juristen im NS-Staat benannt sind. Der Antisemitismus-Beauftragte Klein begrüßt das.

Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die die Umbenennung juristischer Standardwerke durch den Verlag C.H. Beck begrüßt: „Die Umbenennung ist ein wichtiges Zeichen des Beck-Verlages, wofür ich ihm ausdrücklich danke“, sagte Klein unserer Redaktion.

Die betroffenen Bücher würden seit Jahrzehnten zu den Standardwerken in der täglichen Arbeitspraxis von Juristinnen und Juristen gehören. „Es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat“, hob der Beauftragte für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hervor.

Verlag benennt Bücher um, die nach NS-Juristen benannt waren

Der juristische Fachverlag C.H. Beck hatte zuvor bekannt gegeben, dass er mehrere Standardwerke aus seinem Programm umbenennen werde, die bislang noch die Namen von Juristen tragen, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Dazu gehört der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Palandt“, die Gesetzessammlung „Schönfelder“ und der Grundgesetzkommentar „Maunz/Dürig“.

Lesen Sie auch: So stark ist alltäglicher Antisemitismus in Deutschland verbreitet

Klein sagte zudem: „Auf meine Initiative hin soll zudem eine Änderung der juristischen Ausbildung erfolgen, so dass auch das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet wird.“ Die Stelle des Antisemitismus-Beauftragten plant derzeit nach eigenen Angaben ein Symposium unter Beteiligung des Beck-Verlags, das sich im September mit der „Rolle von Juristen in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen wird“.

Klein ergänzte: „Wir werden das Symposium auch streamen, um auch gerade jungen Juristinnen und Juristen die Möglichkeit zu geben, mehr über dieses Thema zu erfahren.“

Lesen Sie auch: Wie der Israel-Hass in Deutschland wächst