Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe zieht gegen Bayern, Baden-Württemberg und NRW vors Bundesverfassungsgericht - gemeinsam mit Jugendlichen.

  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerden gegen Bayern, Brandenburg und NRW eingereicht
  • Die Länder sollen sollen sich gesetzlich zu mehr Klimaschutz verpflichten
  • Neben der DUH sind Kinder und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 21 Jahren an den Klagen beteiligt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen fünf neue Klimaklagen gegen die Bundesländer Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Das teilte die DUH am Montag mit. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass sich die Länder gesetzlich zu mehr Klimaschutz verpflichten.

Konkret fordern die Beschwerdeführer laut DUH „die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen“. Unter anderem müssten der Ausbau der Windkraft, eine beschleunigte Verkehrswende und mehr Effizienz in Gebäuden gesetzlich festgeschrieben werden. Exemplarisch für alle Bundesländer gehe man deshalb nun mit Verfassungsbeschwerden gegen Bayern, Brandenburg und NRW vor.

Umweltrechtler: Klimaschutz in den Ländern „noch deutlich schlechter als auf Bundesebene“

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Außerdem wolle man mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede. Lesen Sie auch: Wie Deutschland und die EU bis 2050 das Klima retten wollen

„Auch die Bundesländer sind in der Pflicht, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen“, erklärte der Umweltrechtler Remo Klinger, der das Verfahren juristisch leitet. Auf Landesebene sehe es in Sachen Klimaschutz „noch deutlich schlechter aus als auf Bundesebene“, so Klinger. Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH „schneller als gewöhnlich“, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

DUH und Jugendliche klagten im April erfolgreich gegen das Bundesklimaschutzgesetz

An der Klage sind neben der Umwelthilfe insgesamt 21 Kinder und junge Erwachsene zwischen sechs und 21 Jahren beteiligt. Im April hatten junge Menschen, darunter Aktivistinnen und Aktivisten von „Fridays for Future“, bereits erfolgreich gegen das bis dato geltende Klimaschutzgesetz des Bundes geklagt. In einem vielbeachteten Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes für verfassungswidrig. Auch interessant: Klimawandel: Wie der Alltag in Deutschland 2050 aussieht

Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass künftige Generationen in ihrer Freiheit einschränkt würden, wenn man nicht schon in den kommenden Jahren konsequent CO2-Emissionen reduziere. Mehr zum Thema: So viel Geld verliert Deutschland durch Umweltzerstörung

Laut Informationen des „Spiegel“ plant die DUH derzeit drei weitere Beschwerden, die sich gegen Energie- und Autokonzerne wenden. Remo Klinger arbeite derzeit an den Schriftsätzen, die im August eingereicht werden sollen. (kat mit dpa)