Berlin. In Zukunft sollen Mordverdächtige erneut angeklagt werden können. Warum eine zweite Anklage für eine Tat bis jetzt nicht möglich ist.

Neue Beweise sollen in Zukunft auch zu einer neuen Anklage führen können. Die Bundesregierung will eine erneute Anklage von Mordverdächtigen ermöglichen. Das sieht ein Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor, der kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll.

Zuerst hatte die "Bild" (Dienstag) berichtet. Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden.

Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren sollen erweitert werden

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, begrüßte das Vorhaben. „Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren“, sagte er der "Bild". Und weiter: „Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen.“

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    (msb/dpa)