Berlin. Ein neues Bundesgesetz soll die Haftung bei seltenen Impfschäden durch Astrazeneca klar regeln. Ärztinnen und Ärzte dürfen durchatmen.

Viele Menschen können ihre Freiheit in Deutschland wieder mehr genießen – vor allem dank der zunehmenden Zahl an Geimpften. Fachleute und Mediziner heben den insgesamt sehr guten Schutz aller zugelassenen Impfstoffe hervor. Und doch steht vor allem der Corona-Impfstoff von Astrazeneca immer wieder in der Kritik.

Der Grund: In seltenen Fällen kam es zu schweren Nebenwirkungen der Impfung – Thrombosen im Gehirn. Die Fachleute der Ständigen Impfkommission empfehlen Astrazeneca daher für Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Aber auch jüngere Menschen dürfen den Impfstoff nach Absprache mit einem Arzt verabreicht bekommen.

Gesetz Haftungsanspruch bei Impfschäden durch Astrazeneca

Was allerdings passiert bei einem Impfschaden von jungen Menschen? Und wer zahlt für die möglichen medizinischen Behandlungen? Derzeit berät der Bundestag über ein neues Gesetz. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffenen von Impfschäden geholfen wird.

So heißt es in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze: „Es wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei gesundheitlichen Schädigungen durch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gilt.“

Das bedeutet, dass der Staat weiterhin die Kosten übernimmt, auch wenn bei jüngeren Menschen Impfschäden auftreten. Durch die Entschädigungsansprüche und die Versorgungsansprüche bei Impfschäden entstehen den Ländern „gegebenenfalls Haushaltsausgaben in nicht quantifizierbarer Höhe“, schreibt der Gesetzgeber.

Ansprüche nach Impfschaden: Wer ist zuständig?

Da der deutsche Staat die Menschen in einer Kampagne zum Impfen aufruft, um die Pandemie unter Kontrolle zu bekommen, trägt der Staat auch die Last möglicher Schäden – das ist der Grundsatz der Entschädigung. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass der oder die Geschädigte von dem Land, in dem er oder sie wohnt, dann finanziell für den Impfschaden entschädigt wird. Dazu gehören allerdings nicht die üblichen und ungefährlichen Nebenwirkungen von Impfungen wie Fieber oder Kopfschmerzen.

Fachleute sagen: Der Schutz von AstraZeneca vor Corona überwiegt deutlich vor den Risiken und Nebenwirkungen
Fachleute sagen: Der Schutz von AstraZeneca vor Corona überwiegt deutlich vor den Risiken und Nebenwirkungen © dpa | Stefan Sauer

Vor allem Ärztinnen und Ärzte dürfte dieses neue Gesetz freuen – denn es schafft Klarheit bei der Haftung für Impfschäden. Auch wenn Menschen unter 60 Jahre in seltenen Fällen Schäden durch eine Astrazeneca-Impfung bekommen, haftet nicht der Arzt – sondern der Staat.

Die KBV begrüßte diesen Schritt. „Einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben dann auch unter 60-Jährige, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca entscheiden. Der Arzt trägt somit kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt“, heißt es in einem Newsletter der KBV.

Die staatliche Haftung bei Impfschäden soll auch rückwirkend ab Ende des vergangenen Jahres gelten – damals hatten die Impfungen mit Astrazeneca begonnen. „Damit besteht endlich Rechtssicherheit“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sei bereits angepasst, sodass die Ärzte auch unter 60-Jährige Patienten mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen könnten, wenn diese das wollten.

Risiko durch eine Corona-Infektion deutlich höher als bei Astrazeneca-Impfung

Allerdings besteht für Ärztinnen und Ärzte die Pflicht, die Menschen vor einer Impfung über die möglichen Risiken aufzuklären. Dies müssen sie sorgfältig tun, um sich nicht bei Impfschäden angreifbar zu machen. Die Aufklärung durch den Arzt gilt bei Astrazeneca auch für die seltenen Folgen einer Thrombose.

Der Hersteller des Impfstoffs haftet laut Medienberichten nur, wenn Folgen durch das Medikament schädliche Wirkungen hat, die „über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.“ Auch hier zahlt im Fall von Corona-Impfungen jedoch der Staat – und nicht etwa die Firma Astrazeneca.

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Insgesamt wertet die Impfkommission die Risiken von Gesundheitsschäden durch eine Corona-Infektion als deutlich höher als die Folgen durch Impfschäden. Diese Folgen treten zu selten auf, gerade bei älteren Menschen könne eine Corona-Krankheit jedoch häufig zu schweren oder sogar tödlichen Verläufen führen.