Berlin. Die Ausgangssperre ist während der Corona-Pandemie das schärfste Instrument im Bundes-Notbremse-Gesetz. Doch sie ist sehr sinnvoll.
Wenn Eltern nichts anderes mehr einfällt, um die Kinder zu disziplinieren, gibt es Stubenarrest. Das ist hart, selten gerecht und hat oft mit Hilflosigkeit und Überforderung zu tun. So ähnlich ist es jetzt bei der Bundesregierung: Die Ausgangssperre als schärfstes Instrument im neuen Bundes-Notbremse-Gesetz ist ein erzieherisches Mittel – auch dann, wenn sie jetzt nicht von 21 bis 5 Uhr gelten soll, sondern erst ab 22 Uhr und zumindest bis Mitternacht Spazierengehen und Joggen erlaubt.
Party trotz Corona? Die Ausgangssperre soll das verhindern
Die Sperre soll die Leute davon abhalten, gegen alle Regeln und gegen jede Vernunft sich mit der ganzen Clique zu treffen, private Partys zu feiern, zu Dutzenden nachts in den Parks dicht beieinander zu hocken. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Ansteckung auf dem Hin- und Rückweg durch die frische Luft, sondern um das Risiko beim Zusammentreffen auf engstem Raum.
Weil sich Parks nur schlecht und private Räume praktisch gar nicht kontrollieren lassen, muss man die Wege dorthin reglementieren und kontrollieren. So schlicht, so bitter.
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Die dritte Corona-Welle schwillt noch an
Vor allem für den Rest der Nachtschwärmer: Wer gerne tief in der Nacht oder vor Anbruch der Dämmerung vor die Tür will, darf das bei einer Inzidenz von über 100 künftig nicht mehr. Wer trotzdem aus gutem und triftigem Grund unterwegs ist, muss mit Fragen rechnen.
Es ist nicht das erste Mal in der Pandemie, dass das idiotische Freizeitverhalten zu vieler Einzelner das ganze Land in Mithaftung nimmt. Doch so lange die dritte Welle weiter anschwillt, wäre es verantwortungslos, ein Instrument wie die Ausgangssperre nicht wenigstens auszuprobieren. Mal ehrlich: Ein paar Wochen strenge Nachtruhe sind am Ende absolut verschmerzbar – wenn sich damit zahllose Fälle von Leid und Tod verhindern lassen.
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