Berlin. Kanzlerin und Länderchefs haben beim Corona-Gipfel über strengere Maßnahmen gestritten. Die Notbremse soll konsequent umgesetzt werden.

Die Fallzahlen steigen, die Intensivstationen füllen sich wieder – und die Corona-Einschränkungen, die noch immer gelten, scheinen dagegen nicht mehr zu wirken. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutante B.1.1.7 haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder am Montag beschlossen, die Notbremse bei entsprechender Inzidenz "konsequent umzusetzen".

Landkreise mit einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen "weitgehende Schritte" umsetzen, heißt es in dem Beschluss der Videokonferenz vom 22. März 2021. Ein Vorschlag dabei: Ausgangsbeschränkungen. Doch was steckt dahinter?

Corona: Wie sinnvoll sind Ausgangssperren?

Während in einem vorab kursierenden Beschlussentwurf die Rede war von "Ausgangsbeschränkung von XX Uhr bis 5 Uhr, sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen", sind im finalen Beschluss jetzt nur noch "Ausgangsbeschränkungen" ohne detaillierte Angaben aufgeführt. Diese können in Landkreisen umgesetzt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschreitet. Lesen Sie auch: Corona: Müssen jetzt auch Friseure wieder schließen?

Doch sind Ausgangssperren wirklich sinnvoll? SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht die Sperrstunde als "Ultima Ratio", das letzte Mittel also, wie er am Sonntagabend bei "Bild live" sagte. Doch bei weiterhin so schnell steigenden Fallzahlen könnte sie kaum zu vermeiden sein, denn B.1.1.7 sei auf einen Monat betrachtet "vier- bis achtmal so ansteckend" sei wie der Ursprungstyp des Virus.

FDP-Chef Lindner kritisiert Ausgangssperren als "unverhältnismäßig"

Und bislang, erklärte Lauterbach, sei es keinem Land gelungen, die Mutante ohne Ausgangsbeschränkungen im Lockdown unter Kontrolle zu bringen. Trotzdem müsse man versuchen, die Sperre zu verhindern. Die einzige Chance dazu bietet laut Lauterbach ein "sehr strenges Testkonzept" mit zwei Tests pro Woche in allen Schulen und Betrieben. Die Kapazitäten hierfür würden "gerade fieberhaft aufgebaut".

So impfen die anderen: Deutschland im Impf-Vergleich mit dem Rest der Welt (Stand 22. März)
So impfen die anderen: Deutschland im Impf-Vergleich mit dem Rest der Welt (Stand 22. März) © Funke Interaktiv / Our World in data

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FDP-Chef Christian Lindner, ebenfalls zu Gast bei "Bild live", lehnt die Ausgangsbeschränkungen als "unverhältnismäßig" ab und zweifelt auch, ob sie wirklich zur Eindämmung beitragen können. "Wenn sich Angehörige eines Haushalts draußen an der frischen Luft bewegen, sehe ich keinen Grund, ihnen das zu untersagen."

Mehrere Länder haben in der Vergangenheit Sperren verhängt

Neu ist die Ausgangssperre als Mittel der Pandemie-Bekämpfung nicht: Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Brandenburg hatten schon vor Weihnachten entsprechende Regelungen erlassen. Mit harten Beschränkungen ab 20 Uhr hatte Baden-Württemberg dabei die strengsten Regeln. Grundlage für die Ausgangssperren ist dabei das Infektionsschutzgesetz.

Die Maßnahme ist darin zwar nicht explizit aufgeführt. Das Gesetz erlaubt es den Behörden aber, im Rahmen von Schutzmaßnahmen Personen zu verpflichten, bestimmte Orte nicht zu verlassen oder nicht zu betreten. Nicht immer halten die konkreten Regelungen aber einer gerichtlichen Prüfung stand: In Sachsen und Baden-Württemberg wurden in Ausgangssperren nach Klagen gekippt.