Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will alle Fälle publik machen, in denen es durch Vermittlung von Abgeordneten zu Verträgen über eine Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung gekommen ist. Bis zum 24. März sollen die betroffenen Abgeordneten sich zum Sachverhalt äußern und erklären, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Das geht aus einem Brief hervor, der am Donnerstag an mehrere Abgeordnete ging und unserer Redaktion vorliegt.
Spahn behält sich in dem Schreiben vor, die Fälle auch gegen den erklärten Willen der Abgeordneten bekannt zu machen. Denn nach rechtlicher Prüfung sei das Ministerium verpflichtet, „den Auskunftsbegehren nachzugehen“. Das Gesundheitsministerium werde „eine Abwägung“ treffen zwischen den Anfragen aus dem parlamentarischen Raum und den Medien auf der einen Seite und möglichen Einwänden von Betroffenen auf der anderen Seite.
Um einen bestmöglichen Interessenausgleich zu gewährleisten, will Spahn einen externen Sachverständigen einbinden, „der das Verfahren zusätzlich begleitet und überwacht.“
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Spahn-Brief an Abgeordnete – diverse Anfragen zur Beschaffung von Schutzausrüstung
In dem Brief versichert Spahn, dass Beschaffungshinweise an die Bundesregierung im Frühjahr 2020 in hohem Maße erwünscht waren. Sie habe „zahlreiche“ Hinweise bekommen, das Gesundheitsministerium sei für jede Unterstützung dankbar. „Daher darf die Tatsache, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages in die Beschaffung von Schutzausrüstung involviert waren, nicht negativ ausgelegt werden“, schreibt Spahn.
Das Schreiben ging nicht an jeden Angeordneten, der sich eingeschaltet hat, sondern betrifft nur die Fälle, in denen es am Ende auch tatsächlich zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Wie groß der Adressatenkreis ist, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
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In der aktuellen Diskussion über die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Jahr 2020 lägen dem Gesundheitsministerium Anfragen aus dem parlamentarischen Raum und von Seiten der Medien Anfragen vor, gestützt auf Auskunftsrechte der Abgeordneten und presserechtliche Auskunftsansprüche.
„Im Nachgang zum Austausch mit der Bundestagsverwaltung geht das BMG jetzt auf diejenigen Abgeordneten zu, die im Kontext tatsächlich abgeschlossener Verträge mit uns kommuniziert haben“, erläutert Spahn, „dies dient auch der Richtigkeitsgewähr bei Darstellung entsprechender Sachverhalte.“
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Abgeordnete sollen Gründe für Geheimhaltung nennen
Weiter heißt es in dem Schreiben, „soweit Sie nicht mit einer Veröffentlichung bzw. Offenlegung einverstanden sind, bitten wir auch um Mitteilung, welche Gründe aus Ihrer Sicht entsprechenden Auskünften entgegenstehen. In diesen Fall wird das BMG eine Abwägungsentscheidung hinsichtlich der fraglichen Auskunftsbegehren zu treffen haben und dabei auch Ihre Erwägungen einbeziehen.“
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Die Medien wollten unter anderem wissen, welche Abgeordneten sich für welche Vertragspartner (also Unternehmen, mit denen es zu einem Vertragsschluss kam) im Zuge der Beschaffung von Schutzausrüstung eingesetzt haben; was genau geliefert wurde und ob die beteiligten Vertragspartner ihre Verträge voll¬ständig oder teilweise erfüllt hätten. Es gehe auch darum, in welcher Form sich Abgeordnete jeweils eingesetzt haben, zum Beispiel per Telefonat, E-Mail, Brief, und wie das Ministerium darauf reagiert habe.
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