Berlin. Nach der Affäre beim Bamf Bremen klagten viele Flüchtlinge gegen die Rücknahme ihres Asylentscheids durch die Behörde. Mit Erfolg.

Das politische Erdbeben war heftig. Als Berichte über die angeblich etlichen Fälle von Asylmissbrauch bei der Bremer Außenstelle der deutschen Asylbehörde Bamf öffentlich wurden, tagte bald der Innenausschuss des Bundestages in einer Sondersitzung.

Manche Politiker forderten einen Untersuchungsausschuss. Am Ende der Debatte feuerte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die damalige Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt. Doch was ist davon geblieben? Viele Zweifel, offene Fragen und eingedampfte Ermittlungen.

In Dutzenden Fällen nehmen die Gerichte den Entzug des Schutztitels zurück

Das zeigen etwa die Entscheidungen mehrerer Gerichte zum Bamf-Fall: Knapp drei Jahre nach Bekanntwerden der sogenannten „Bamf-Affäre“ wegen vermeintlich unrechtmäßiger Asylentscheide in der Außenstelle Bremen haben deutsche Verwaltungsgerichte in der großen Mehrheit den Klagen von Flüchtlingen gegen die Rücknahme ihrer positiven Asylbescheide stattgegeben.

In 66 Fällen seit 2018 stellten Richter mit ihrer Entscheidung den Schutzstatus des Geflüchteten wieder her, elf Klageverfahren wurden eingestellt. In nur zehn Fällen seit 2018 lehnten die Gerichte eine Klage gegen die Rücknahme des Schutzes ab und bestätigten damit die Entscheidung des Bamf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

91 Verfahren zum Bamf-Bremen sind noch nicht entschieden

Insgesamt haben laut Bundesinnenministerium in 184 Fällen die Betroffenen gegen die Rücknahme ihres Schutztitels durch das Bamf geklagt. In 91 Verfahren haben die Gerichte noch nicht entschieden. Elf Verfahren wurden eingestellt, sechs Fälle bereits 2017 entschieden.

Intern hatte das Bamf nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Bremer Amtsleitung Tausende bereits entschiedene Asylverfahren überprüft, mehr als 13.000 Fälle insgesamt. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass das Bundesamt 213 Verfahren festgestellt hatte, in denen „die Voraussetzungen einer Rücknahme vorgelegen haben, da der Anerkennungsbescheid rechtswidrig ergangen war“.

Linke übt Kritik am Umgang der Bundesregierung mit der Bamf-Leitung in Bremen

Aus Sicht der Innenexperten der Linken, Ulla Jelpke, hat Bamf-Außenstelle unter der damaligen Leiterin „richtig und rechtens“ bei den Asylanträgen entschieden. „Falsch und rechtswidrig waren hingegen die Rücknahmen dieser Anerkennungen“, sagte Jelpke. Die umstrittenen Schutzgewährungen in Bremen seien durch die Gerichte „ganz überwiegend“ bestätigt worden, wie die Angaben der Bundesregierung zeigen würden.

Fast anderthalb Jahre hatte die Bremer Staatsanwaltschaft in der Bamf-Affäre ermittelt. Das Landgericht hatte vor wenigen Wochen eine Anklage gegen die ehemalige Leiterin und weitere Beschuldigte in weiten Teilen nicht zugelassen. Den Vorwurf, die Angeklagten hätten kriminell darauf hingewirkt, dass sich Asylsuchende unerlaubt in Deutschland aufhalten können, sah das Gericht demnach nicht ausreichend belegt.

Der Ex-Leiterin der Bamf-Stelle wird nun laut Staatsanwaltschaft noch Vorteilsannahme, Fälschung beweiserheblicher Daten sowie Verletzung von Dienstgeheimnissen in wenigen Fällen vorgeworfen. In den kommenden Monaten soll der Prozess in Bremen beginnen.

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