Washington. Nach dem Sturm auf das Kapitol Anfang Januar beginnt das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump.

  • Das zweite Impeachmet-Verfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump beginnt
  • Zunächst soll entschieden werden, ob der Prozess verfassungskonform ist
  • Trump wird „Anstiftung zum Aufruhr“ vorgeworfen

Als erster Präsident in der bald 245-jährigen Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika steht Donald Trump ab diesem Dienstag (9. Februar) zum zweiten Mal in einem Amtsenthebungsverfahren – diesmal nachträglich. Nach dem von der Bundespolizei FBI als Inlandsterrorismus deklarierten Anschlag auf das Kapitol am 6. Januar in Washington lautet die von den Demokraten betriebene Anklage gegen den am 20. Januar aus dem Amt geschiedenen Präsidenten im Senat auf „Anstiftung zum Aufruhr“.

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Am ersten Tag des Verfahrens soll zunächst entschieden werden, ob der Prozess überhaupt verfassungskonform ist. Die Trump-Anwälte und Ankläger des Repräsentantenhauses - neun Abgeordnete der Demokraten - haben vier Stunden Zeit, um dazu ihre Standpunkte darzulegen. Dann stimmen die 100 Senatoren ab. Votieren sie für einen Fortgang des Prozesses, wovon auszugehen ist, werden Ankläger und Verteidiger ab Mittwoch je zwei Tage Zeit haben, auf die konkreten Vorwürfe einzugehen.

Beim Amtsenthebungsverfahren geht es für Ex-Präsident Donald Trump auch um seine politische Zukunft.
Beim Amtsenthebungsverfahren geht es für Ex-Präsident Donald Trump auch um seine politische Zukunft. © AFP | Michael Reaves

Sturm aufs Kapitol: Fünf Menschen kamen ums Leben

Demnach hat Trump Tausende seiner Anhänger unmittelbar vor dem Sturm auf den Kongress in einer Rede angestachelt, „wie der Teufel zu kämpfen“ und die am gleichen Tag dort angesetzte Beglaubigung des Wahlsieges von Joe Biden durch das Parlament zu verhindern. Trump hält seit der Wahl am 3. November die von Gerichten widerlegte Behauptung aufrecht, er sei Opfer eines Wahlbetrugs geworden.

Bei dem in den USA beispiellosen Angriff kamen fünf Menschen ums Leben. 140 Polizisten wurden teils schwer verletzt, einer starb, zwei nahmen sich später das Leben. Gegenüber 230 Demo-Teilnehmer laufen Ermittlungsverfahren. Trump, heißt es in der im Repräsentantenhaus verabschiedeten Anklage, habe ein „Pulverfass“ geschaffen und ein „Streichholz“ drangehalten.

Die Republikaner lehnen den Vorstoß mehrheitlich ab. Trump sei abgewählt und darum nicht mehr zu belangen. Bruce Castor und David Schoen, die Anwälte Trumps, der ein persönliches Erscheinen unter Eid ablehnt, werden auf ­Verfassungswidrigkeit plädieren.

Viele Rechtsgelehrte halten „Impeachment“ für statthaft

Außerdem gestatte das Recht auf Meinungsfreiheit Trump die Behauptung, bei der Präsidentschaftswahl sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Viele Rechtsgelehrte, darunter der eng mit dem republikanischen Establishment verbundene Starjurist Charles Cooper, halten ein „Impeachment“ nach Ausscheiden aus dem Amt sehr wohl für statthaft.

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Einen Präsidenten ungestraft davonkommen zu lassen, der sich in den letzten Tagen seiner Amtszeit schwerer Vergehen schuldig gemacht hat, sei nicht im Sinne der Gründungsväter der amerikanischen Verfassung.

Ankläger: In Personalunion Geschworene und Augenzeugen

Die Besonderheit des Verfahrens: Die Ankläger sind in Personalunion Geschworene und Augenzeugen. Viele Senatoren entkamen den Eindringlingen, die laut FBI zum Teil Mord- und Entführungsabsichten hatten, nur knapp. Parlamentarier schilderten im Nachgang Todesangst.

Auf demokratischer Seite steht zunächst Chefankläger Jamie Raskin im Mittelpunkt. Der Abgeordnete und Verfassungsprofessor aus Maryland wird vor allem anhand von Videos und Fotos mi­nu­ti­ös die Ereignisse in Erinnerung rufen. Dabei soll im Stil von rekonstruiertem Reality-TV eine „direkte Ursache-Wirkungs-Linie“ zwischen Trumps Rede und der Gewaltwelle gezogen werden, wie ein Kongressmitarbeiter unserer Redaktion sagte.

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    „Let’s take the Capitol!“

    Beispiel: Als Trump die Menschenmenge am Mittag des 6. Januar dazu aufrief, zum Kapitol zu marschieren und den Parlamentariern Druck zu machen, setzen sich umgehend Hunderte in Bewegung und skandierten wütend: „Let’s take the Capitol!“

    Dass daran Dutzende bewaffnete Angehörige regierungsfeindlicher Milizen beteiligt waren, spielt eine wesentliche Rolle. Es gibt laut US-Medien den Verdacht, dass es zwischen den rechtsextremistischen „Oath Keepers“ und „Proud Boys“ sowie Trumps näherem Umfeld (Ex-Berater Roger Stone etc.) vorher koordinierende Kontakte gab.

    Verhandlungsmasse der Top­senatoren

    Ob bei der live im Fernsehen übertragenen Verhandlung Zeugen vernommen werden, gehört noch zur Verhandlungsmasse der Top­senatoren Chuck Schumer und Mitch McConnell. Die Demokraten würden dann zum Beispiel den als „Tattoo-Schamanen“ weltweit bekannt geworden Jacob Chansley vernehmen. Der Anhänger des Verschwörungskults QAnon hatte wie zwei Dutzend andere Täter ausgesagt, er sei allein auf Geheiß von Trump ins Kapitol marschiert. Auch interessant: Trump: Das sind alle Kinder des scheidenden US-Präsidenten

    Stand heute sind die Chancen für eine Verurteilung Trumps gering. Selbst wenn alle 50 Demokraten im Senat den Daumen senken, müssten zur notwendigen Zweidrittelmehrheit 17 von 50 Republikanern die Seiten wechseln.

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      Trump kokettiert mit erneuter Kandidatur

      Nur dann könnte Trump in einer zweiten Abstimmung für alle öffentlichen Ämter gesperrt werden. Was eine Kandidatur für das Weiße Haus 2024, mit der Trump kokettiert, verhindern würde. Vorbehaltlich einer neuen Dynamik wollen nur fünf Konservative gegen Trump stimmen.

      Das zweite „Impeachment“ könnte, anders als die erste gescheiterte Auflage wegen der Ukraine-Affäre vor einem Jahr, bereits binnen einer Woche entschieden sein. Die Demokraten scheuen einen sich bis März hinziehenden Prozess. Er könnte die Umsetzung der Reformagenda von Präsident Joe Biden behindern.

      Die Republikaner haben Angst davor, sich länger mit dem „größten Verrat durch einen Präsidenten der Vereinigten Staaten“ beschäftigen zu müssen, wie es Liz Cheney, die republikanische Nummer drei im Repräsentantenhaus, formulierte.