Frankfurt/Berlin. Nach dem Mord an Walter Lübcke ist gegen einen Waffenhändler Anklage erhoben worden. Er soll die spätere Tatwaffe verkauft haben.

Fast zwei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ist Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem 65 Jahre alten Elmar J. aus Ostwestfalen fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.

Er soll Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe samt Munition 2016 verkauft haben. Das Landgericht Paderborn habe nun zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte die Behörde am Dienstag in Düsseldorf mit.

Anklage gegen mutmaßlichen Waffenverkäufer im Mordfall Lübcke

Gegen den 65-Jährigen war zunächst von der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord ermittelt worden. Dann war der Vorwurf der Beihilfe aber fallengelassen und das Verfahren nach Paderborn abgegeben worden. Nachdem der Bundesgerichtshof im Januar 2020 seinen Haftbefehl überraschend aufgehoben hatte, kam Elmar J. nach über einem halben Jahr Untersuchungshaft auf freien Fuß.

Die Richter hatten Zweifel, ob der Mann 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde.Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, dem Waffenhändler müsse bewusst gewesen sein, dass Ernst ein gewaltbereiter Rechtsextremist war. Er habe also zumindest in Kauf genommen, dass dieser aus politischen Motiven töten könnte.

Das hatte den BGH nicht überzeugt: Ernst habe dem Händler zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen abgenommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe. Er habe sich auch nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.

Urteil im Lübcke-Prozess: Lebenslange Haft für Stephan Ernst

Der Möder von Lübcke, Stephan Ernst, war Ende Januar zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Kommentar: Urteil im Mordfall Lübcke: Höchststrafe, was sonst?

Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

(dpa/fmg)