Berlin. Die Kosten für den Kampf gegen die Corona-Pandemie waren 2020 niedriger als gedacht – der Bund verschuldete sich dennoch in Rekordhöhe.

Im Kampf gegen die Corona-Wirtschaftskrise hat der Bund 2020 weniger Schulden gemacht als befürchtet. So nahm Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zwar Rekordschulden von 130,5 Milliarden Euro auf, um Hilfsprogramme zum Schutz von Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Gesundheit der Deutschen zu bezahlen. Bewilligt hatte ihm der Bundestag aber bis zu 218 Milliarden Euro.

Diesen Rahmen musste Scholz nicht voll ausschöpfen, da der Konjunktureinbruch glimpflicher ausfiel und Firmen ohne Staatshilfen über die Runden kamen. Überraschend viele Unternehmen verzichteten etwa auf das Angebot, fällige Steuern wegen Corona später zu zahlen.

Der Bund nahm so fast 20 Milliarden Euro mehr Steuern ein als gedacht. Trotzdem war die Steuerkasse im Vorjahr zu mehr als 45 Milliarden Euro leerer als vor der Krise.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) musste 2020 nicht so viel Geld ausgeben wie geplant.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) musste 2020 nicht so viel Geld ausgeben wie geplant. © dpa | Kay Nietfeld

Scholz will Hilfszahlungen für die Wirtschaft erweitern

Für die nächste Regierung steckt im vorläufigen Abschluss des Haushaltsjahres 2020 eine positive Botschaft: Aufgrund der geringeren Nettokreditaufnahme muss der Bund nach der Pandemie weniger Schulden tilgen. Es sind zwei statt bisher sechs Milliarden Euro, die von 2023 bis 2042 jährlich vom Corona-Schuldenberg abgetragen werden müssen. Das schafft für die Gewinner der Bundestagswahl in begrenztem Umfang Spielräume.

Um den bis Mitte Februar verlängerten Lockdown wirtschaftlich durchzustehen, hat Scholz nach eigenen Worten genug in der Hinterhand: „Wir haben die Kraft, weiter massiv gegen die Corona-Krise zu halten, und genau das tun wir“, sagte er am Dienstag. „Bei den Hilfen satteln wir noch darauf, um nach der Krise wieder kraftvoll durchzustarten.“

So wollen Bund und Länder betroffenen Firmen monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro gewähren (bisher 500.000 Euro). Bereits bei Umsatzeinbußen von 30 Prozent (bisher 40 Prozent) können Hilfen beantragt werden. Der Handel, der auf dem Großteil seiner Weihnachtsware sitzen blieb, darf Saison- und verderbliche Ware teilweise steuerlich abschreiben.