London. Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in Großbritannien in Haft. Ein Gericht in London lehnte eine Freilassung auf Kaution ab.

  • Julian Assange kommt nicht auf freien Fuß. Eine Haftentlassung auf Kaution wurde abgelehnt
  • Zuvor hatte ein Gericht in London den US-Auslieferungsantrag für den Wikileaks-Gründer abgelehnt. In den USA hätte Assange mit einer Straffe von bis zu 175 Jahren Haft rechnen müssen
  • Kritiker sehen in der US-Anklage und dem Verfahren über eine mögliche Auslieferung in Großbritannien einen Angriff auf die Pressefreiheit

Erst am Montag hatte es neue Hoffnung für Wikileaks-Gründer Julian Assange gegeben: Ein Londoner Gericht verweigerte seine Auslieferung an die USA. Mit einem weiteren Urteil hat nun aber dieselbe Richterin dem 49-Jährigen seinen Weg in die Freiheit verbaut.

Das Gericht in London wies am Mittwoch einen Antrag von Assanges Anwälten auf Freilassung gegen Kaution oder unter Hausarrest aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zurück. Das Urteil verwies dabei auf das von der US-Justiz beantragte Berufungsverfahren.

Richterin Vanessa Baraitser sagte, es sei davon auszugehen, dass Assange nach einer Freilassung im weiteren Verlauf des Prozesses nicht wieder vor Gericht erscheinen werde. Dies sei ein Grund für die Gerichtsentscheidung.

Gericht weist Freilassungsantrag Assanges wegen laufendem Verfahren zurück

Assanges Anwälte hatten einen Antrag auf Freilassung eingereicht, nachdem die Richterin am Montag das US-Auslieferungsgesuch für den wegen Geheimnisverrats und Spionage angeklagten Australier wegen dessen psychischen Gesundheitszustands abgewiesen hatte.

Die Richterin wies den Antrag auf Freilassung jedoch ab, da Assange ihrer Ansicht nach „weiterhin einen Anreiz hat, sich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu entziehen“. Die USA müssten zudem die Gelegenheit haben, gegen das Urteil vom Montag in Revision zu gehen.

Die US-Justiz wirft Assange den Diebstahl und die Veröffentlichung geheimen Materials zu US-Militäreinsätzen vor. Der 49-jährige Assange sitzt seit mehr als anderthalb Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis. Am Montag hatte ein Gericht schon den Antrag der USA abgelehnt, Assange auszuliefern. Damit verbleibt er nun erst einmal im Gefängnis in Großbritannien.

Assange wird nicht an die USA ausgeliefert – bleibt aber in Haft

Anhänger des gebürtigen Australiers reagierten entsetzt auf das neue Urteil. „Schande“, riefen sie vor dem Gerichtsgebäude. Mindestens ein Mensch wurde festgenommen, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Assanges Partnerin Stella Moris zeigte sich tief enttäuscht. „Julian sollte überhaupt nicht in Belmarsh sein“, sagte sie Journalisten und forderte den künftigen US-Präsidenten Joe Biden auf, Assange zu begnadigen.

Richterin Vanessa Baraitser hatte am Montag die Ablehnung der Auslieferung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

Unterstützer vom Wikileaks-Gründer Assange stehen vor dem Gericht Westminster Magistrates mit Plakaten. Das Gericht in London lehnte am 06.01.2021 den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen.
Unterstützer vom Wikileaks-Gründer Assange stehen vor dem Gericht Westminster Magistrates mit Plakaten. Das Gericht in London lehnte am 06.01.2021 den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. © Yui Mok/PA Wire/dpa | Yui Mok/PA Wire/dpa

Ist Julian Assange psychisch labil und suizidal?

Zu der Frage nach Assanges Gesundheit sagte die Richterin schon am Montag, der Aktivist leide an einer „wiederkehrenden depressiven Störung“, die bisweilen „psychotische Züge“ trage. Sie habe von Assange den Eindruck eines Mannes gewonnen, der verzweifelt sei und „aufrichtig um seine Zukunft“ fürchte.

Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen. Gegen beide Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.

Assange verschanzte sich vor Festnahme seit 2021 in Botschaft

Britische Polizeibeamte hatten Assange im April 2019 in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen. Dort hatte er sich seit 2012 aufgehalten. Der Hacking-Activist war in die Botschaft geflohen, um einer drohenden Festnahme wegen Vorwürfen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Schweden zu entgehen.

Großbritannien hatte sich damals auf eine mögliche Auslieferung vorbereitet und Assange gegen Kaution freigelassen. Ecuador gewährte ihm daraufhin Asyl. Die Vorwürfe in Schweden wurden seitdem fallengelassen.

WikiLeaks-Gründer Julian Assange hält einen Bericht über das Urteil der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung zu seinem Fall vom Balkon der ecuadorianischen Botschaft in der Londoner Innenstadt. Das Bild entstand im Jahre 2016.
WikiLeaks-Gründer Julian Assange hält einen Bericht über das Urteil der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung zu seinem Fall vom Balkon der ecuadorianischen Botschaft in der Londoner Innenstadt. Das Bild entstand im Jahre 2016.

Wikileaks-Gründer: In den USA drohen Assange 175 Jahre Haft

Die USA werfen dem 49-Jährigen vor, an der Verbreitung geheimer militärischer und diplomatischer Dokumente beteiligt gewesen zu sein. Im Mai 2019 wurde der Aktivist unter einem umstrittenen Spionagegesetz in 17 Punkten angeklagt, unter anderem wegen der mutmaßlichen Gefährdung von Geheimdienstquellen.

Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft in den USA. Seinen Unterstützern gilt Assange hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte bestürzt auf die Entscheidung des Londoner Gerichts. „Obwohl die gleiche Richterin Assange wegen seines sehr schlechten Gesundheitszustands nicht ausgeliefert hat, mutet sie ihm jetzt zu, weiter im Hochsicherheitsgefängnis bleiben zu müssen. Das ist völlig unverständlich“, erklärte der DJV-Vorsitzende Frank Überall am Mittwoch in Berlin. Isolationshaft sei überall furchtbar, erklärte er.

Die Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Sevim Dagdelen, erklärte, die Gerichtsentscheidung sei „ein einziger Skandal“ und verlangte Assanges sofortige Freilassung.

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Keine Freilassung für Assange – Erfolg für USA

Die Ablehnung der Freilassung ist ein Erfolg für die USA. Deren Gerichtsvertreterin Clair Dobbin hatte erfolgreich vor einer Haftentlassung gewarnt. „Er hat gezeigt, dass er sehr viel auf sich nehmen kann, um einer Auslieferung zu entgehen“, sagte sie und verwies auch auf Hilfs- und Asylangebote vor allem lateinamerikanischer Staaten wie zuletzt Mexiko.

Dobbin sagte, Assange habe das Vertrauen derjenigen ausgenutzt, die sich auf ihn verlassen hätten. Er betrachte sich als über dem Gesetz stehend. Die US-Regierung zeigte sich von dem Gerichtsentscheid „extrem“ enttäuscht und kündigte Berufung an.

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(mit fmg/dpa)