Berlin. Schon länger fordert eine Initiative das Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“. Nun hat die Bundesregierung gehandelt.

Eine Petition gab es schon länger, nun rückt ein Verbot von Kindersexpuppen näher. Der Bundestag hat jüngst erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder debattiert. Der Entwurf sieht auch vor, den Handel von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Damit soll der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.

Eine Petition auf change.org hatte dies schon länger gefordert. Mit den richtigen Suchbegriffen sei es einfach, online „lebensechte“ Puppen zu bestellen, die absichtlich Kinderkörpern nachempfunden seien, so die Initiatoren. Bislang haben die Petition knapp 105.000 Menschen unterzeichnet (Stand: 6. November). (dpa/küp)

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