Berlin. Deutschlandreisende müssen unter Umständen am Zielort in Quarantäne. Die Regeln variieren. Den Überblick zu behalten, fällt schwer.

Wer muss bei innerdeutschen Reise in Quarantäne? Und vor allem: Wo gelten überhaupt Quarantäne-Regeln für Reisen innerhalb Deutschlands? Bei den Regelungen derzeit den Überblick zu bewahren, ist nicht leicht.

Daher werden bundesweit Rufe nach einem klaren und einheitlichen Regelwerk laut. Genau über solche Quarantäne-Regeln soll es an diesem Mittwoch auch in der Schaltkonferenz der Bundesländer zu Corona-Reisevorschriften im Inland gehen. Die wichtigsten Fragen haben wir zusammengefasst.

Quarantäne für Inlandsreisende: Wo gelten derzeit Regeln?

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen in mehreren Regionen Deutschlands hatten Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern Beschränkungen mit Quarantäne für Einreisende aus bestimmten anderen deutschen Gebieten verhängt.

„Risikogebiete“ in Deutschland: Welche Regionen sind betroffen?

Zentrales Kriterium, an dem sich die drei Bundesländer orientieren, ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Sie gibt an, wie viele Neuinfektionen es in einem bestimmten Gebiet pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Liegt die Zahl höher als 50, gilt die Region als „besonders betroffenes Gebiet“. Wo die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 übersteigt, zeigt eine Übersicht des Robert Koch-Instituts (RKI).

Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere Staaten als „Risikogebiete“ für deutsche Urlauber ein. Im Inland haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in „besonders betroffenen Gebieten“ örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Derzeit gelten in Deutschland folgende Gebiete als vom Coronavirus besonders betroffen:

  • die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg
  • die NRW-Städte Hamm und Remscheid
  • der niedersächsische Landkreis Vechta

Uneinheitliche Quarantäne-Regeln: Was gilt wo?

Grundsätzlich gilt in den drei Ländern Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern für Einreisende aus „besonders betroffenen Gebieten“ eine Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne. Wer aus einem der deutschen „Risikogebiete“ einreist, muss:

  • sich auf direktem Weg nach Hause oder in eine andere zur Abgrenzung geeignete Unterkunft begeben,
  • das zuständige Gesundheitsamt informieren und
  • den Kontakt zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, meiden.

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    Teilweise gibt es die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen, wenn zwei negative Corona-Test vorgewiesen werden können. Zwischen den Probeentnahmen müssen fünf Tage liegen. Lesen Sie auch: Corona: Wann sollte man sich auf das Virus testen lassen?

    Allerdings bewerten die Bundesländer teilweise unterschiedlich, ob ein Gebiet als „besonders betroffen“ gilt. So gilt in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus den vier Berliner Stadtbezirken mit hoher Inzidenz. Weil Mecklenburg-Vorpommern aber Berlin als Ganzes betrachtet und nicht die Fallzahlen innerhalb der Berliner Bezirke, gilt dort für Einreisende aus der Hauptstadt keine Quarantäne-Pflicht.

    Welchen Konsequenzen drohen, wenn man Quarantäne-Regeln missachtet?

    Wer sich nicht an die Quarantäne-Regeln für Inlandsreisende aus den „besonders betroffenen Gebieten“ in Deutschland hält, muss mit – teils empfindlichen – Bußgeldern rechnen. Bei Verstößen sind in Schleswig-Holstein Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich.

    Wer in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Quarantäne-Pflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 500 bis 2000 Euro geahndet wird. Verstößt man in dem Land gegen eine vom Gesundheitsamt verordnete Quarantäne, sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

    Wer fordert einheitliche Regeln?

    Rufe nach bundesweit einheitlichen und klaren Vorgaben für Reisen innerhalb Deutschlands wurden zuletzt aus verschiedenen Bereichen laut, etwa aus den Bundesländern, aus der Bundesregierung und aus der Tourismusbranche.

    • Man sehe mit großer Sorge, dass Regelungen der Länder sich so weit auseinanderentwickelten, dass sie teils kaum noch nachvollziehbar seien, sagte etwa der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg. Der Städte- und Gemeindebund fordert daher eine „Muster-Corona-Verordnung“ mit wenigen bundeseinheitlichen Maßstäben – etwa damit, dass für das Infektionsgeschehen nicht einzelne Stadtteile, sondern die jeweilige Stadt maßgeblich sein sollte.
    • Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte möglichst einheitliche Quarantäne-Regeln aller Länder für Reisende aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen im Inland. Selbst die Landesregierungen der Länder, in denen bereits Einreisebeschränkungen verhängt wurden, zeigen sich kompromissbereit.
    • Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte in Kiel, es bestehe „eine grundsätzliche Absicht, unsere Regelungen anzupassen“; auch sein Land wolle eine bundeseinheitliche Regelung.
    • Günthers rheinland-pfälzische Kollegin Malu Dreyer (SPD) erklärte: „Im Sinne der Nachvollziehbarkeit und der Verständlichkeit dieser Regelungen streben wir weiterhin einen möglichst bundeseinheitlichen Regelungsrahmen an und werden nicht apodiktisch an der eigenen Regelung festhalten.“
    • Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dem „Spiegel“ (Dienstag): „Reisebeschränkungen im Inland sind das falsche Signal und nicht hilfreich.“ Der Deutsche Tourismusverband warnte vor Verunsicherung und forderte einen Rahmen für das Reisen innerhalb Deutschlands.
    • Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte der „Bild“-Zeitung, es gebe inzwischen so eine große Zahl unterschiedlicher Regelungen, dass es für Bürger immer schwerer werde, dies zu durchschauen und zu erkennen. (jkali/dpa)

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