Berlin. Der Missbrauchsbeauftragte der Regierung, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert mehr Befugnisse für Ermittler. Er appelliert an die Parteien.

Nach den Missbrauchsfällen in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Strafverschärfung für sexuelle Gewalt gegen Kinder angekündigt.

Dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, reicht das nicht. In einem Brief, der dieser Redaktion vorliegt, forderte er die Parteien Ende Mai sogar auf, sich in ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2021 stark gegen Missbrauch zu positionieren. Nur zwei Parteien suchten das Gespräch mit ihm.

Justizministerin Christine Lambrecht hat gerade ihr Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgestellt. Darin steht, dass der Tatbestand künftig immer ein Verbrechen und kein Vergehen mehr sein kann, und so höher bestraft wird. Reicht Ihnen das?

Johannes-Wilhelm Rörig: Die Vorschläge im Reformpaket sind sehr gut. Vieles davon fordere ich bereits seit Jahren. Besonders erfreulich finde ich, dass neben den Strafverschärfungen auch die dringend notwendigen Verbesserungen bei Prävention, Ermittlung und Qualifikation angesprochen werden. Die geplanten Strafschärfungen sind auch ein wichtiges Signal für Betroffene. Künftig wird sexueller Missbrauch grundsätzlich als Verbrechen, und damit als schwerstes Unrecht, eingestuft. Jetzt warte ich gespannt auf die Gesetzesvorlage. Lesen Sie auch: Missbrauch: Rund 30.000 Spuren von Verdächtigen entdeckt

Ist die Debatte darüber, wie man Missbrauch bekämpfen kann, damit erst einmal beendet?

Nein, ganz und gar nicht! Das wäre auch ein Riesenfehler. Diese Debatte muss unbedingt von Politik in Bund, Ländern und Kommunen weitergeführt werden. Nach dem Missbrauchsfall in Münster folgte schnell der Ruf nach schärferen Gesetzen. Das ist aber der typische politische Reflex. Wir gewinnen den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern aber nicht allein durch höhere Strafandrohungen. Die werden keinen Sexualstraftäter, der Kinder vergewaltigt, foltert und dabei filmt, abhalten. Die Täter wissen, wenn sie erwischt werden, dann kriegen sie wie die Täter in Staufen Haftstrafen von zwölf Jahren oder wie in Lügde 13 Jahre. Plus Sicherungsverwahrung kommen die nie mehr raus. Noch einmal: Mit Strafverschärfung verhindern wir Missbrauch nicht.

„Dem Mainstream in der Politik sind Fragen des Kinderschutzes fern“, kritisiert Johannes-Wilhelm Rörig.
„Dem Mainstream in der Politik sind Fragen des Kinderschutzes fern“, kritisiert Johannes-Wilhelm Rörig. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Wie dann?

Viel entscheidender ist, dass wir in jedem Bundesland nicht nur in NRW das Entdeckungsrisiko für Missbrauchstäter maximal steigern, durch verbesserte Aufklärungs- und Präventionsarbeit und bessere polizeiliche Ermittlungsmöglichkeiten. Zentral ist auch eine enge Zusammenarbeit aller Behörden, die dem Kindeswohl dienen, insbesondere zwischen den Jugendämtern und den Familiengerichten.

Sie haben die Parteien in einem Brief aufgefordert, das Thema Missbrauch in ihren Wahlprogrammen stark zu verankern. Gibt es dazu Bereitschaft?

Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss das pandemische Ausmaß der sexuellen Gewalt viel stärker eindämmen wollen. Um es ganz deutlich zu sagen: Der politische Wille, sexuelle Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen, ist bisher viel zu schwach! Das Thema muss, wie Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul sagt, überall zur „Chefsache“ werden. Leider sind dem Mainstream in der Politik Fragen des Kinderschutzes fern. Bei vielen ist noch nicht angekommen, dass es sich bei Prävention, Intervention, Schutz und Hilfen um wichtige Bausteine der Bekämpfung allerschwerster Kriminalität handelt. Allein im Jahr 2019 hatten wir in Deutschland 25.000 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs und sogenannter Kinderpornografie. Dazu kommen fast 3000 Strafanzeigen wegen Cybergroomings. Und das ist nur das Hellfeld. Lesen Sie auch: Sexueller Missbrauch: Justizministerin will härtere Strafen

Welche Partei engagiert sich am meisten?

Mit meinem Schreiben an die Parteivorsitzenden der Bundesparteien habe ich auf eine klare Positionierung pro Missbrauchsbekämpfung in den Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2021 abgezielt. Dabei habe ich auch die Verantwortung der politischen Parteien in den Ländern und Kommunen angesprochen. Ich hoffe, dass mein Appell Gehör findet. Bis heute hatte ich dazu nur persönlichen Austausch mit den Generalsekretären von CDU und SPD, Paul Ziemiak und Lars Klingbeil. Ansonsten hat noch die FDP geantwortet: Dass man mein Schreiben an das Programmressort der Partei weitergeben will. Linke, CSU und Grüne haben bisher nicht reagiert.

Die Grünen haben gerade ihr Grundsatz-Programm vorgestellt. Es hat 383 Artikel und in zwei Artikel geht es um Kinderschutz und sexuelle Gewalt. Ist Ihnen das zu wenig?

Meine Erwartung war groß, meine Enttäuschung dann leider auch. Ich möchte den Grünen raten, ihr Grundsatz-Programm dringend nachzubessern. Alle Parteien mit Willen zu Regierungsverantwortung sollten in ihren Programmen untermauern, dass Politik und Gesellschaft alles unternehmen müssen, um Kinder vor Gewalt jeder Art zu schützen. Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch sollte als nationale Daueraufgabe benannt und in jedem Wahlprogramm ein Schwerpunktthema sein, egal ob es um eine Bundestags- oder Landtagswahl geht.

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    Was erwarten Sie von den Ländern?

    Die Bundesländer halten mit ihren Zuständigkeiten für Polizei, Justiz, Bildung, Jugend, Soziales und Gesundheit sowie für die universitäre Forschung den Schlüssel für den Erfolg bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt in ihren Händen. Nach dem Missbrauchsfall Staufen hatte ich die Hoffnung, dass sich der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, im Kampf gegen sexuellen Missbrauch bundesweit an die Spitze der Länder setzt. Das hat er aber nicht.

    Es gibt ja eine Landeschefin, Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern, die früher auch Bundesfamilienministerin war. Was erwarten Sie von ihr?

    Auch für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hoffe ich bis heute, dass sie eine zentrale Rolle im Kampf gegen Missbrauch einnimmt. Gerade hat sie einen Nationalpakt gegen Kindesmissbrauch gefordert. Sie war in den Jahren 2010 und 2011 als Vertreterin der Länder am Runden Tisch „Sexueller Missbrauch“ und später auch als Familienministerin im Themenfeld engagiert. Leider ist es ihr damals nicht gelungen, die Bundesländer zur verbindlichen Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu gewinnen, wodurch viele Chancen für besseren Schutz und Hilfen verpasst wurden. Schon damals wäre es erforderlich gewesen, dass jedes Bundesland ein Gesamtkonzept, einen ressortübergreifenden „Masterplan“ gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Das sollte jetzt dringend nachgeholt werden. Lesen Sie auch: Missbrauch: „Ich wurde mit ihm in den Keller geschickt“

    Wie könnte so ein Masterplan auf Länderebene aussehen?

    Jedes Bundesland sollte auf der Basis einer Defizit- und Bestandsanalyse einen eigenen Masterplan gegen sexuelle Gewalt entwickeln, losgelöst davon, ob dort gerade ein Missbrauchsfall zum Skandal wird. Alle Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sollten sich selbst zum obersten Kinderschützer ihres Landes erklären. Es muss doch in ihrem vorrangigsten Interesse liegen, dass ihre Landeskinder möglichst frei von sexueller Gewalt aufwachsen. Bei allen Fällen wie in Staufen, Lügde oder Münster scheiterte der Kampf um das Kindeswohl an Defiziten und mangelnder Zusammenarbeit einzelner Disziplinen. Deshalb braucht auch jedes Land einen starken und beim Regierungschef hoch angesiedelten Landes-Missbrauchsbeauftragten, der den Landes-Masterplan erarbeitet und vorantreibt. Dieses Amt sollte am besten einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär in der jeweiligen Staats- oder Senatskanzlei übertragen werden.

    Auf der Bundesebene gibt es bereits ihr Amt, muss sich auch daran etwas ändern?

    In den letzten Jahren sind in meinem Amt enorm viele Aufgaben hinzugekommen. Bis heute fehlt dem Amt eine gesetzliche Basis. Sollte die Regierungsmehrheit im Bundestag den Kampf gegen sexuellen Missbrauch als nationale Daueraufgabe anerkennen, dann sollte auch dieses Amt endlich gesetzlich verankert und seine Aufgaben durch ein Gesetz geregelt werden.

    Was gehört in ein solches Gesetz?

    Der Bundestag sollte sich die Frage stellen, ob er nicht endlich einen regelmäßigen Bericht zum Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche anfordern sollte? Ähnlich wie es für den Datenschutzbeauftragten oder für den Jugendbericht geregelt ist. Natürlich braucht es für einen solchen Bericht personelle Ressourcen und die Verpflichtung zur Zusammenarbeit aller Verantwortungsträger.

    Der Bundestag hat Sie noch nicht aufgefordert, zu berichten?

    Nein, bis heute nicht, obwohl das Amt vor mehr als zehn Jahren vom Bundeskabinett eingerichtet wurde. Vom Familien- und Sportausschuss wurde ich schon mehrfach eingeladen, auch von der Kinderkommission des Bundestages, von anderen Ausschüssen, die ebenfalls für das Themenfeld von höchster Relevanz sind, jedoch noch nicht. Eine gesetzliche Berichtspflicht wäre aber von größter Bedeutung, um auch die eher kinderschutzfernen Abgeordneten dauerhaft in den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen einzubinden.