Berlin. Der Attentäter von Hanau besaß mehrere Waffen, die er legal im Internet bestellte. Wer in Deutschland einen Waffenschein machen darf.

Der mutmaßliche Täter von Hanau war Sportschütze. Er kannte sich mit Waffen aus. Mindestens drei soll er besessen haben – darunter Pistolen, die auch die Polizei nutzt. Tobias R. hatte seit 2013 eine Waffenbesitzkarte, war Mitglied in einem Schützenverein.

Die Kreisverwaltung des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen hatte zuletzt vor einem Jahr die Zuverlässigkeit von Tobias R. auf Weiterbesitz von Waffen überprüft. Seine Pistolen hatte sich der mutmaßliche Täter von Hanau laut RND in einem Onlineshop bestellt – ganz legal. Aber wer darf in Deutschland eigentlich eine scharfe Waffe besitzen und tragen?

Waffenbesitz in Deutschland: Die Voraussetzungen

Im internationalen Vergleich gelten in Deutschland recht strenge Voraussetzungen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine geladene Schusswaffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen – also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitzes oder der Geschäftsräume.

Wer Waffen nur kaufen und besitzen oder auf einem Schießstand nutzen will, wie zum Beispiel Sammler oder Sportschützen, braucht dafür eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind hier Voraussetzung.

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Sachkunde und Bedürfnis können auch durch eine Jägerprüfung und das Lösen eines Jagdscheins nachgewiesen werden. Sportschützen erwerben ihre Waffen ebenfalls mit einer Waffenbesitzkarte. Sie dürfen erlaubnispflichtige Waffen aber nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

Wie viele Menschen in Deutschland besitzen eine Waffe?

In Deutschland waren Anfang 2019 nach Angaben der Bundesregierung knapp eine Million Privatpersonen im Besitz von meldepflichtigen Waffen oder Waffenteilen. Der Deutsche Schützenbund zum Beispiel verzeichnete im vorigen Jahr mehr als 1,3 Millionen Mitglieder. Ende 2019 gab es gut 388.000 Jäger und Jägerinnen.

Um etwa einen Kleinen Waffenschein bekommen zu können, muss man 18 Jahre alt sein, einen festen Wohnsitz haben und die eigene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe nachweisen: Das heißt, man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze, keine Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sein.

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    Nur wenige Privatpersonen haben zum Selbstschutz – weil sie gefährdete Personen sind – den Waffenschein, auch als „Großer Waffenschein“ bezeichnet. Sie müssen gegenüber den Behörden glaubhaft machen, dass sie „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet“ sind und „geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern“.

    Braucht man einen Waffenschein für Schreckschusspistolen?

    Geht es um erlaubnisfrei zu erwerbende Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, reicht der Kleine Waffenschein, um diese in der Öffentlichkeit zu führen.

    Das bedeutet aber auch, dass man Schreckschusswaffen auch ohne behördliche Sondererlaubnis erwerben und bei sich lagern darf. Nur wer sie einsatzbereit außerhalb eines Privatgrundstücks trägt, brauche den Kleinen Waffenschein. Bei Kontrollen ist er zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen.

    Im Dezember des vergangenen Jahres wurde das Waffenrecht verschärft. Für Waffenhersteller und -händler gelten seitdem neue Meldepflichten. Außerdem soll die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt werden.

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