Bonn/Berlin. Das Bundesamt für Justiz hat gegen Facebook eine Millionen-Strafe verhängt. Es geht um den Umgang des Unternehmens mit Hasskommentaren.

Facebook muss zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Dem Online-Netzwerk wird fehlende Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren vorgeworfen. Das teilte am Dienstag das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängt hat.

Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden unvollständig seien. Bemängelt wird außerdem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte „zu versteckt“ sei.

Gesetz gegen Hass und Hetze

Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil Facebook Einspruch dagegen einlegen kann. Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet, mit dem Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda verpflichtet werden.

Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Beanstandet werden nun die Ausführungen von Facebook für das erste Halbjahr 2018.

Kritik an Beschwerde-Formular

„Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte auf“, heißt es in der Mitteilung des Bundesamts. Konkret bemängelt wird, dass nur jene Beschwerden aufgeführt seien, die über das schwer zu findende „NetzDG-Formular“ eingereicht worden seien.

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    In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alternativen „Flagging-Meldeweg“ geleitet. Dass die dort eingegangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufgeführt werden, führt nach Einschätzung der Prüfbehörde jedoch zu einem „verzerrten Bild“ über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte. Der Facebook-Bericht listet für das erste Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe. (jb/dpa)