Berlin. Eine Pkw-Maut nur für ausländische Autofahrer hat nie Sinn ergeben. Das Vorhaben der CSU war von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Mit diesem Spruch der Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist ein politisches Wahlkampfprojekt, das vor sechs Jahren als „Ausländermaut“ begann, an seinem Ende angekommen. Es war von vornherein zum Scheitern verurteilt.

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Das ist gut so. Trotzdem: Die Pkw-Maut als Finanzierungsmittel für Straßen ist mit diesem Urteil keineswegs tot. Der Richterspruch aus Luxemburg hat vor allem eine politische Dimension. Es ist eine schallende Ohrfeige für die CSU.

Pkw-Maut: Urteil besiegelt Alexander Dobrindts Scheitern

Ihr ehemaliger Vorsitzender Horst Seehofer war es, der das Thema im Bundestagswahlkampf 2013 vorangetrieben hatte. Nun hat er die späte Quittung für seinen Populismus bekommen. Schaden wird ihm das kaum noch. Seehofers Karriere ist so gut wie beendet. Schwerer wiegt das Urteil für Alexander Dobrindt, den ehemaligen Verkehrsminister.

Sein politischer Ehrgeiz als Minister bestand ausschließlich darin, die Maut zu installieren. Mit dem Urteilsspruch ist klar: Dobrindt ist gescheitert – als Minister und als Politstratege. Ausbaden muss das alles sein Nachfolger Andreas Scheuer.

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Der hat das Problem, das er die milliardenschweren Aufträge für die Pkw-Maut vergeben hat, bevor endgültige Rechtssicherheit gegeben war. Das Geld, jedenfalls ein großer Teil davon, dürfte weg sein.

Aufwand und Ertrag der Pkw-Maut in schlechtem Verhältnis

Wer einigermaßen klar im Kopf war, musste über den Sinn einer Straßengebühr allein für ausländische Autofahrer nie lange diskutieren: Es gab diesen Sinn nicht. Der Anteil der Pkw mit fremdem Kennzeichen auf deutschen Straßen war und ist gering. Aufwand und Ertrag des Maut-Projekts standen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.

Die bisherigen Ausgaben und die geplanten Stellen in Behörden waren viel zu groß für die erwarteten Einnahmen von wenigen hundert Millionen Euro im Jahr. Bei der Planung der Pkw-Maut wurde viel Geld versenkt, der politische Schaden, der zurückbleibt, ist ungleich größer. Die Politik hat jahrelang ein Projekt verfolgt, das zum Scheitern verurteilt war.

Bundesregierung kann dennoch eine Pkw-Maut erheben

Ist die Pkw-Maut nun endgültig tot? Wer das Urteil genau studiert, kommt zu dem Ergebnis: Grundsätzlich kann die Bundesregierung eine Pkw-Maut erheben. Sie muss nur dem Benutzer- und Verursacherprinzip entsprechen, was bedeutet: Eine Maut, die die zurückgelegte Strecke berücksichtigt und die Schadstoffklasse des Autos, ist sehr wohl erlaubt.

Das aber wäre eine Maut, die die große Koalition bisher stets ausgeschlossen hat. Die spannende Frage ist, ob sie im Zusammenhang mit der Debatte um Klimaschutz nun ihre Meinung ändern wird. Das Argument dafür könnte sein, die bisher getätigten Kosten für die Maut zu retten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel muss nun entscheiden, ob ihr Versprechen aus dem Wahlkampf 2013, mit ihr werde es keine Pkw-Maut geben, gilt oder nicht.