Berlin. Das Bamf will offenbar weniger Syrern Asyl geben. Doch Innenminister Seehofer blockt eine neue Entscheidungspraxis der Behörde ab.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht derzeit keine veränderte Sicherheitslage in Syrien und will vorerst die Entscheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Asylanträgen von Schutzsuchenden aus Syrien nicht ändern.

„Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des Bamf bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern“, sagte der Innenminister auf Nachfrage unserer Redaktion.

„Die Lage in Syrien behalten wir im Blick und werden auch bei der Asylpolitik entsprechend reagieren. Bis dahin gibt es keinen Grund, dass das Bamf die Asylanträge von Menschen aus Syrien anders bewertet“, sagte Seehofer. Mitte März hatte das Bamf die internen Leitsätze zu Syrien geändert und bewertete die Sicherheitslage in Syrien neu.

Mehrere Wochen hatte das Innenministerium daraufhin als zuständiges Regierungs-Ressort die internen Leitsätze des Bamf für das Herkunftsland Syrien überprüft – und die gewünschten neuen Linien der Asylpraxis im Bamf nun offenbar nicht gebilligt.

Flüchtlingshelfer befürchten striktere Asylentscheidungen

Flüchtlingsorganisationen hatten befürchtet, dass das Bundesamt künftig deutlich stärker Asylsuchende aus Syrien ablehnt, weil laut Bundesamt nicht mehr in allen Regionen Landes ein bewaffneter Konflikt herrsche. Neben dem persönlichen Interview eines Asyl-Entscheiders mit einem Antragsteller und der Prüfung von Ausweisdokumenten sind die Bamf-Leitsätze

Auch interessant

In einem abgelehnten Asylbescheid des Bamf von Ende März zu Syrien hieß es: „Nach Erkenntnissen des Bundesamtes kann derzeit nicht mehr in allen Landesteilen Syriens von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ausgegangen werden.“

Der Antrag der syrischen Frau auf Schutz in Deutschland wurde vom Bundesamt abgelehnt und stattdessen ein „nationales Abschiebeverbot“ allein aus humanitären Gründen erteilt. Unserer Redaktion liegen mehrere weitere abgelehnte Asylentscheide vor, die ein Indiz für einen härteren Entscheidungskurs beim Bamf sind.

Flüchtlinge- Zahl der Asylanträge sinkt weiter

weitere Videos

    Dialog auch mit dem Kanzleramt

    Doch nach der Seehofer-Äußerung soll sich nun nichts bei der Asylpraxis des Bundesamtes ändern, vorerst jedenfalls. Die Aktualisierung der Leitsätze sollten vor allem Syrer betreffen, die in der Vergangenheit den sogenannten „subsidiären Schutz“ erhalten.

    Seit mehreren Wochen wurden etliche dieser Entscheidungen durch das Bamf zurückgestellt, bis die Bundesregierung über die Leitsätze zu Syrien entschieden hatte. Nach Informationen unserer Redaktion hatte es zunächst einen Austausch zwischen dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt gegeben. Am Ende sollen Seehofer, Vize-Kanzler und SPD-Finanzminister Olaf Scholz und Kanzlerin Angela Merkel am Rande einer Kabinettssitzung die aktuelle Asylpraxis des Bamf zu Syrien diskutiert haben und entschieden haben, dass sich vorerst nichts ändere.

    • Mehr zum Thema:

    Auch interessant

    Das Auswärtige Amt hatte Ende 2018 einen internen „Lagebericht“ zur Situation in Syrien vorgelegt und darin auch festgehalten, dass „in keinem Teil Syriens ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“ bestehe. Es bestehe zudem „keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter“.

    Seit 2012 ist die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen – auch das ein Indiz dafür, wie instabil die politische und militärische Lage in dem Land ist.

    Assad feiert militärische Erfolge

    Zuletzt feierte das Regime von Diktator Baschar al-Assad militärische Erfolge gegen islamistische Gruppen und oppositionelle Rebellen, in einzelnen Regionen endeten damit auch die kriegerischen Auseinandersetzungen zumindest vorübergehend. Doch eine offizielle Neubewertung des Konflikts in dem Kriegsgebiet gibt es durch das deutsche Außenministerium bisher nicht.

    Nun soll das Bamf wieder über alle Asylanträge aus Syrien entscheiden. Mehr als eine halbe Million Syrer haben hierzulande in den vergangenen Jahren Schutz gesucht, vor allem 2015 und 2016. Aber auch 2018 erteilte das Bamf nach eigenen Angaben 17.411 Menschen aus Syrien diesen „subsidiären Schutz“.

    Ist ein Antragsteller einer ernsthaften Gefahr wie etwa Kriegshandlungen, Todesstrafe oder Folter in seiner Heimat ausgesetzt, so bekommt die Person vom Bundesamt vorübergehend „subsidiären Schutz“ zugesprochen.

    Insgesamt entschied das Bundesamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern. 18.245 Antragsteller wurden als verfolgte Flüchtlinge und Asylsuchende anerkannt. 69 Syrer wurden abgelehnt.