Kassel/Hildesheim. Nicht immer stellen Schulen Bücher zur Verfügung, sondern Eltern müssen selbst zahlen. Doch wie sieht das bei Hartz-IV-Empfängern aus?

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden: Jobcenter müssen auch für Schulbücher von Kindern von Hartz-IV-Empfängern zahlen. Konkret ging es um Bücher, die nicht von der Schule gestellt, sondern von den Eltern selbst gekauft werden müssen.

Im Prozess ging es um zwei Klagen aus Hildesheim und dem Landkreis Celle. In beiden Fällen hatten die Familien zu Beginn des 11. Schuljahres Geld für Schulbücher beantragt, die sie selbst kaufen mussten. Sie hatten beim Eintritt in die elfte Klasse Schulbücher für 180 und 200 Euro angeschafft.

Im Land Niedersachsen werden Mittel zum Lernen in der Oberstufe nicht kostenlos bereitgestellt. Die Jobcenter der jeweiligen Orte hatten die Anträge der Eltern abgelehnt.

Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebensunterhalt, ein Betrag für Schulbücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber „strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen“. (Az.: B 14 AS 6/18 R, B 14 AS 13/18 R)

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Behörden: Hartz-IV-Empfängern ist Kauf von Büchern zumutbar

Nach Ansicht der Behörden ist das Geld für Schulbücher im Regelbedarf, also im Geld für den Lebensunterhalt, enthalten. Der Betrag könne angespart werden und später für Bücher ausgegeben werden. Den Familien sei auch der Erwerb gebrauchter Bücher zumutbar.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte die Jobcenter verurteilt, 135 beziehungsweise 200 Euro für Schulbücher zu zahlen. Die Schulbücher seien vom Regelbedarf offensichtlich unzureichend erfasst.

Jobcenter schickt Hartz-IV-Empfänger auf den Campingplatz

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    Ob und welche Lernmaterialien Schüler selbst anschaffen müssen, ist laut dem Bundessozialgericht in den Bundesländern völlig unterschiedlich. Auch die Bildungsgewerkschaft GEW habe keinen Überblick, sagte eine GEW-Sprecherin auf Anfrage. Die Gewerkschaft will aber eine Studie in Auftrag geben, um die Situation und die Benachteiligung von Schülern zu untersuchen.

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      Während es am Bundessozialgericht darum geht, ob Hartz-IV-Empfänger mehr Geld bekommen, war in den vergangenen Wochen hauptsächlich darüber diskutiert worden, ob es bei Verstößen weiterhin Sanktionen geben sollte.

      Dabei hatten

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      In die Diskussion um Hartz IV waren zuletzt auch immer wieder Einzelfälle in Schlagzeilen geraten. So war ein

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      worden. In einem anderen Fall war eine

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      (dpa/ac)