Berlin. Die Rentenversicherung bewilligt immer häufiger Hilfen für Arbeitnehmer mit psychischen Störungen. Wie die Betroffenen profitieren.

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt immer häufiger psychisch erkrankte Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der bewilligten medizinischen Rehabilitationen wegen psychischer Erkrankungen um mehr als 43 Prozent. Das zeigen Zahlen der Rentenversicherung, die unserer Redaktion vorliegen. Die Daten beziehen sich auf stationäre Behandlungen.

Grund dafür ist nach Angaben der Rentenversicherung weniger eine reale Zunahme von psychischen Erkrankungen. Dafür gebe es in medizinischen Studien keine Hinweise. Die Erkrankungen würden inzwischen aber besser erkannt und damit häufiger diagnostiziert. Gleichzeitig würden Erkrankte weniger stigmatisiert, weshalb sich Betroffene mit ihren Problemen eher offenbarten. An diesem Montag beginnt in Berlin ein Kongress für Rehabilitationsforschung, auf dem das Thema eine Rolle spielt.

Den Zahlen zufolge übernahm die Rentenversicherung im Jahr 2018 in rund 170.200 Fällen die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Im Jahr 2008 waren nur 118.400 Fälle bewilligt worden. Bei Frauen und bei Männern waren jeweils Depressionen und Angsterkrankungen die häufigsten Behandlungsursachen.

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Rehabilitation hilft beim Wiedereinstieg in den Beruf

Psychische Störungen treten jedoch oft nicht allein auf, sondern als Begleiterscheinungen von körperlichen Erkrankungen. Nach Angaben der Rentenversicherung hat jeder fünfte Versicherte, der wegen einer körperlichen Erkrankung eine medizinische Rehabilitation in Anspruch nimmt, eine „behandlungsbedürftige psychische Begleiterkrankung“.

Sowohl Frauen als auch Männer sind im Durchschnitt 48,8 Jahre alt, wenn die Rentenversicherung ihnen eine Rehabilitation wegen psychischer Erkrankung bewilligt. Während bei Frauen die Inanspruchnahme mit dem Alter stetig ansteigt, ist diese Entwicklung bei Männern schwächer ausgeprägt.

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„Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass rund 83 Prozent der Versicherten zwei Jahre nach einer Rehabilitation wegen einer psychischen Erkrankung noch im Erwerbsleben waren“, sagte Brigitte Gross, Direktorin bei der Rentenversicherung Bund.

Damit helfe die Rehabilitation vielen Versicherten, trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung berufstätig zu bleiben. 17 Prozent der Arbeitnehmer, die eine Rehabilitation wegen psychischer Störungen bewilligt bekamen, schieden hingegen aus dem Berufsleben aus. Sie bezogen zwei Jahre nach der Behandlung eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente. (phn)