Berlin. Hartz-IV-Empfänger werden nach wie vor vor allem für verpasste Termine bestraft. Im vergangenen Jahr gab es aber weniger Sanktionen.

Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr 904.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen, dies hat die Bundesagentur für Arbeit am Mittwochvormittag mitgeteilt. Damit wurden 49.000 Strafen weniger ausgesprochen als im Jahr 2017.

Konkret bedeutet eine Sanktion, dass den Hartz-IV-Beziehern die Leistungen gekürzt werden. Erscheinen sie beispielsweise nicht wie vereinbart zu einem Termin, müssen die Jobcenter die so genannte Regelleistung um zehn Prozent kürzen. Darüber, ob dies rechtens ist, entscheidet in diesem Sommer das Bundesverfassungsgericht.

Verpasste Termine sind der häufigste Grund für eine Sanktion. Die Bundesagentur gibt die Zahl für das gesamte Jahr 2018 mit 693.000 an. Im Jahr 2017 waren es noch 733.800. Der Anteil dieser Sanktionen an allen Strafen blieb jedoch unverändert bei 77 Prozent.

Im Schnitt wurden 3,2 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sanktioniert

Weigert sich ein Hartz-IV-Empfänger, eine Arbeit aufzunehmen oder eine vereinbarte Maßnahme anzutreten, müssen die Jobcenter die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent kürzen. Dies geschah im vergangenen Jahr 96.000 Mal.

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In 78.000 Fällen bekamen die Empfänger eine Strafe, weil sie die gemeinsam mit dem Jobcenter getroffene Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht erfüllten. Erfolgen solche Weigerungen mehrfach in Folge, werden die Leistungen im Extremfall komplett gestrichen.

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Bundesagentur für Arbeit sanktioniert eine Person teilweise mehrfach

Den Zahlen der Bundesagentur zufolge wurden pro Monat durchschnittlich 3,2 Prozent der Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. Das waren geringfügig mehr als 2017 (3,1 Prozent). Im gesamten Jahr 2018 bekamen insgesamt 441.000 Bezieher mindestens einmal eine Strafe.

Daraus ergibt sich, dass einige Personen zum Teil mehrfach sanktioniert wurden. Bezogen auf das gesamte Jahr wurde 8,5 Prozent der Hartz-IV-Empfänger wegen mindestens eines Verstoßes sanktioniert. Diese Zahl hat die Bundesagentur das erste Mal ausgewiesen.

Immer wieder erleben Arbeitssuchende auch unerwartete Entscheidungen des Amts:

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(Philipp Neumann)