München. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac leistet keine gemeinnützige Arbeit. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac gilt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als gemeinnützige Organisation. Dem Urteil zufolge stellt die Arbeit von Attac keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit dar. Mit ihren Kampagnen beabsichtige das Netzwerk, allgemeinpolitische Forderungen durchzusetzen, das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz in München.

Dem Gerichtsurteil (AZ: V R 60/17) geht ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit voraus. Das höchste deutsche Finanzgericht verweist in seiner Entscheidung auf die Abgabenordnung, das die Zwecke gemeinnütziger Arbeit regelt. Demnach gelten Verbraucherschutz, Tierschutz, Umwelt, Sport und auch die politische Bildung als gemeinnützig.

Die politische Bildung jedoch, so entschied das Gericht, müsse eigenständig und in „geistiger Offenheit“ betrieben werden. Das sei bei Attac nicht der Fall. Der Trägerverein habe ganz konkrete Lösungsvorschläge zu bestimmten allgemeinpolitischen Themen durchsetzen wollen, etwa zum Sparpaket der Bundesregierung, der Bekämpfung der Steuerflucht oder zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Politische Kampagnen dürfen nicht im Vordergrund stehen

Der BFH betonte ausdrücklich, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob „allgemeinpolitische Tätigkeit“ mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne.

Wie BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff und seine Richterkollegen erläuterten, bedeutet das Urteil nicht, dass gemeinnützige Organisationen – etwa Umweltverbände – überhaupt nicht politisch aktiv sein dürfen. Im Vordergrund müsse aber der gemeinnützige Zweck stehen, nicht politische Kampagnen. Auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionssteuer gefordert.

Die Globalisierungsgegner protestierten im vergangenen Jahr anlässlich des 10. Jahrestages der Lehman-Pleite vor der Frankfurter Börse.

weitere Videos

    In der ersten Instanz vor dem hessischen Finanzgericht im Jahr 2016 hatte Attac noch Recht bekommen. Diese Entscheidung hat der BFH in der Revision nun kassiert und das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen.

    Kritik von Linken und Grünen: Angriff auf Zivilgesellschaft

    Mit der Entscheidung lösten die Richter eine Kontroverse aus: Attac und der Linken-Vorsitzende Bernd Riexinger warfen dem Bundesfinanzhof einen Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft vor. Das sei ein verheerendes Signal, sagte Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins.

    „Wir blicken mit großer Sorge auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer NGOs zunehmend unterdrücken und erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“, sagte Friedrichs weiter.

    Sven Giegold, EU-Abgeordneter der Grünen und Mitgründer von Attac Deutschland, sprach von einem „schwarzen Tag für die Demokratie“. Das Urteil bedeute für viele gemeinnützige Vereine Unsicherheit und finanzielle Risiken. Ein Verein, der politische Bildungsarbeit macht, könne sich seines Status der Gemeinnützigkeit nicht mehr sicher sein.

    Empfohlener externer Inhalt
    An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
    Externer Inhalt
    Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

    Giegold warnte, dass „das Kräfteverhältnis zwischen finanzstarken Wirtschaftsverbänden und kritischer Zivilgesellschaft nun weiter auseinanderklaffen wird“. Der Grünen-Politiker rief Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) auf, rechtliche Sicherheit für die Zivilgesellschaft schaffen. (dpa/epd/tan)