Berlin/Chemnitz. AfD-Politiker Björn Höcke soll das Foto eines Gewaltopfers missbräuchlich benutzt haben. Seine Immunität soll nun aufgehoben werden.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz leitet gegen den Thüringer

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ein Ermittlungsverfahren ein. Dies werde geschehen, sobald das Schreiben des Thüringer Landtages mit der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten eingeht, sagte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

Der Vorwurf laute auf Vergehen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Eine entsprechende Anzeige liege vor, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hatte am vergangenen Freitag Höckes Immunität als Abgeordneter aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht.

Björn Höcke weist Vorwürfe zurück

Hintergrund ist die Anzeige der Eltern der ermordeten Sophia L.. Sie war im Juni 2018 als Tramperin einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Die 28-Jährige war Vorsitzende der Bamberger Jusos und hatte sich in der Flüchtlingshilfe engagiert. Höcke wird vorgeworfen, dass er ein Foto von Sophia L. missbräuchlich benutzt hat.

Auf seiner Facebook-Seite hatte Höcke nach der Tat Fotos der jungen Frau veröffentlicht, die er nach Ansicht der Eltern „für die eigene Gesinnung instrumentalisiert“ habe.

Mit der Anzeige ein Zeichen setzen

Der Bruder von Sophia Lösche wurde so von WDR und NDR mit den Worten zitiert: „Ihr Foto auf einer AfD-Homepage zu zeigen, wäre gegen ihre Überzeugungen gewesen. Uns geht es mit der Anzeige darum, ein Zeichen zu setzen.“

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    Höcke weist die gegen ihn erhoben Vorwürfe in einer Pressemitteilung zurück. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos“, schreibt er. „Auf meiner Facebook-Seite habe ich Fotos der Demonstration veröffentlicht, deren Teilnehmer ich war. Das heißt, ich habe eine öffentliche Veranstaltung auf meiner Facebook-Seite dokumentiert.“ Mehr gebe es dazu nicht zu sagen.

    Thüringer Verfahren zur Aufhebung der Immunität

    Der Sprecher der Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU), Fried Dahmen, wollte sich nicht zum konkreten Fall äußern. Er erläuterte jedoch das grundsätzliche Verfahren in Thüringen: „Eine Staatsanwaltschaft stellt beim Parlament den Antrag, Ermittlungen aufnehmen zu dürfen. Daraufhin berät der Justizausschuss in Vertretung des Landtages. Wenn das Gremium dem Antrag auf Ermittlungen zustimmt, ist automatisch die parlamentarische Immunität des betroffenen Abgeordneten aufgehoben.“ So wie es nun bei Björn Höcke der Fall ist.

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    (mit dpa)