Berlin. Einigung in Sachen Digitalisierung der Schulen: Noch in diesem Jahr soll für das Vorhaben das Grundgesetz geändert werden, heißt es.

Deutschlands Schülerinnen und Schüler dürfen auf zusätzliche Computer, Laptops und bessere WLAN-Verbindungen in den Klassenräumen hoffen. Union, SPD, Liberale und Grüne einigten sich auf eine Änderung des Grundgesetzes, die den Weg dafür freimacht.

Bislang ist die Schulpolitik in Deutschland Sache der Bundesländer – dazu gehört auch die Ausstattung der Schulen. Damit der Bund Geld zuschießen darf, muss dies im Grundgesetz geregelt werden.

Der Weg für milliardenschwere Investitionen des Bundes in die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Die große Koalition hat sich mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes geeinigt.

Bund gibt Milliarden für die Schulen

Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Milliardensummen für diese die geplante Digitalisierung und weitere Vorhaben können dann vom Bund an Länder und Kommunen fließen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin aus Koalitionskreisen.

So sorgt man für optimalen WLAN-Empfang zuhause

weitere Videos

    Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.

    Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne pochten darauf, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf. Allein für die geplante Schuldigitalisierung sind fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen.

    Zweidrittelmehrheit für Grundgesetzänderung nötig

    Das Grundgesetz soll geändert werden, weil der Bund für Bildung nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte sie mit FDP und Grünen.

    Einzelheiten der geplanten besseren Schuldigitalisierung wollen Bund und Länder zudem in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden.

    Die Länder wollen sich nach dem Entwurf der Vereinbarung mit dem Bund dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen zu tragen.

    Die geplante Grundgesetzänderung soll auch ermöglichen, dass hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen. (W.B./dpa)