Madrid. Die spanische Regierung will das Strafrecht bei Kindesmissbrauch reformieren. Auch in Deutschland wurde eine Neufassung angeschoben.

In Spanien verjährt sexueller Missbrauch aktuell nach fünf bis 15 Jahren. Damit soll nun Schluss sein: Die Vizeregierungschefin Carmen Calvo hat am Dienstag eine entsprechende Reform bekanntgegeben. Auch in Deutschland wird über eine Abschaffung der Verjährung diskutiert.

Calvo verkündete ihr Gesetzesvorhaben nach einem Besuch im Vatikan, wie die Tageszeitung „El País“ am Dienstag berichtete. Die Politikerin habe die Änderung am Vortag in Rom mit Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin abgesprochen.

Auch in Deutschland wurde Reform angeschoben

Derzeit besteht in Spanien für Sexualdelikte je nach Schwere der Tat eine Verjährungsfrist von fünf bis 15 Jahren. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Frist, sobald diese das 18. Lebensalter erreichen. Die katholische Kirche in Spanien hatte vor wenigen Tagen eine Kommission zur Untersuchung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche angekündigt.

Auch in Deutschland wurde

über eine Anpassung der Verjährungsfrist diskutiert. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte im Jahr 2014 eine Reform. 2017 übergab eine Reformkommission Vorschläge zu einer Änderung des Strafrechts an den damaligen Justizminister Heiko Mass (SPD). (epd/ac)