Istanbul. Ein 29-jähriger Deutscher ist in der Türkei zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Kurdische Gemeinde spricht von einer Demütigung.
Nach dem Urteil gegen den Gießener Patrick K. in der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation hat sich die Kurdische Gemeinde Deutschland entsetzt geäußert. Das Urteil sei „erschütternd und demütigend“, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung der Organisation, die ein Dachverband deutsch-kurdischer Vereine ist.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Mehmet Tanriverdi sagte demnach: „Der einzige Beweis für diesen Vorwurf ist, dass K. während seines Wanderurlaubs im kurdischen Grenzgebiet aufgegriffen wurde.“ Offensichtlich reiche allein der Aufenthalt in den kurdischen Gebieten, um als Terrorunterstützer verhaftet und verurteilt zu werden. Der junge Mann sei weder politisch noch pro-kurdisch gewesen, sagte Tanriverdi.
Vorwurf: Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation
Ein türkisches Gericht hatte den seit März in der Türkei inhaftierten Patrick K. aus Gießen am Freitag wegen Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, solle der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis, sagte sein Anwalt Hüseyin Bilgi dpa. Dieser Teil der Strafe sei aber zur Bewährung ausgesetzt worden.
K. war nach türkischen Angaben im März im türkisch-syrischen Grenzgebiet aufgegriffen worden. Die Provinz ist kurdisch dominiert. Die türkische Regierung ist dort seit Jahren militärisch aktiv, um angebliche Anhänger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu bekämpfen. Die gilt in der Türkei und Europa als Terrororganisation.
Anwalt will Berufung einlegen
Die Staatsanwaltschaft wirft K. Mitgliedschaft in der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG vor, die der PKK nahesteht. In Deutschland gilt die YPG nicht als Terrororganisation. Die Bundeswehr hatte die Gruppe für den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ ausgerüstet und ausgebildet.
Diese Deutschen waren in türkischer Haft
Anwalt Bilgi sagte weiter, er werde das Urteil der türkischen Richter anfechten. Die zweite Verhandlung hatte nur eine knappe Stunde gedauert. Der Prozess hatte vor rund drei Wochen begonnen.
Freundin: „Patrick wurde verurteilt für nichts“
K.s Familie sei geschockt, sagte eine Freundin am Telefon. „Patrick wurde verurteilt für nichts, das war eine üble Überraschung.“ Vor dem Gerichtstermin hatte K.s Mutter Claudia S. dpa noch gesagt, ihr Sohn habe große Angst. Sie mache sich auch Sorgen um seine Gesundheit. Er kämpfe seit Wochen mit einer Mittelohrentzündung und habe drei Zähne verloren.
Seit mehr als acht Monaten sitzt K. in einem Gefängnis in der osttürkischen Provinz Elazig. Er war der Verhandlung im südosttürkischen Sirnak per Videoleitung zugeschaltet. Patrick sei „sehr traurig“, sagte Anwalt Hüseyin Bilgi.
Bilgi zufolge hat der Richter das Urteil nicht im Detail begründet. Es ist in der Türkei allerdings durchaus üblich, dass detaillierte Urteilsbegründungen später nachgereicht werden. Der Richter habe nur gesagt, dass er „aufgrund der Vorwürfe in den Akten und den vorliegenden Beweisen“ so entschieden habe, sagte Bilgi.
Minister Altmaier: Schauen uns das Urteil genau an
Wirtschaftsminister Altmaier, der zurzeit zu einem Arbeitsbesuch in der Türkei ist, sagte am Freitag, die Bundesregierung werde die Verurteilung K.s prüfen. „Wir werden uns dieses Urteil sehr genau ansehen“, sagte Altmaier in der deutschen Botschaft in Ankara zum Abschluss seines Aufenthaltes in der Türkei. Er traf sich auch mit Vertretern türkischer Menschenrechtsorganisationen. „Der Betreffende wird von der deutschen Botschaft konsularisch betreut“, sagte Altmaier.
Auswärtiges Amt verschärfte Reisehinweise
Erst vor wenigen Tagen hatte das Auswärtige Amt in Berlin die
Auch interessant
Darin hieß es unter anderem, schon ein regierungskritischer Kommentar oder ein „Like“ an entsprechender Stelle in einem sozialen Netzwerk könnten zu einer Festnahme führen.
Im vergangenen Jahr hatte eine Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Nach einigen Entlassungen aus der Untersuchungshaft und Ausreisen der prominentesten Fälle – darunter der „Welt“-Reporter
Auch interessant
der Menschenrechtler
Auch interessant
sowie die Journalistin
Auch interessant
– hatten sich die Beziehungen zu Anfang des Jahres leicht entspannt.
Weiterhin in türkischer Haft befinden sich dagegen folgende deutschen Staatsbürger:
• Dennis E. (55) aus Hamburg: Im Fall Dennis E. geht es um Facebook-Einträge und den Vorwurf der Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Die türkische Polizei nahm den 55-Jährigen Ende Juli bei einem Besuch im südtürkischen Iskenderun fest, wo er auch inhaftiert ist.
• Hozan Cane (Mitte 40) aus Köln: Polizisten hielten vor den Wahlen Ende Juni einen Bus der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP an und nahmen die kurdischstämmige Sängerin mit dem Künstlernamen Hozan Cane mit. Cane hatte im westtürkischen Edirne eine Wahlkampfveranstaltung der HDP unterstützt. Ihr wird die Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen.
• Adil Demirci (Anfang 30) aus Köln: Der Sozialarbeiter war Mitte April in Istanbul festgenommen worden. Er schrieb aus Deutschland frei für die linke Nachrichtenagentur Etha, für die auch Mesale Tolu arbeitete. Wie Tolu wird Demirci Mitgliedschaft in der linksextremen Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei vorgeworfen. Die MLKP gilt in der Türkei als Terrororganisation. Der Prozess gegen Demirci soll im November beginnen.
• Enver Altayli (73): Schon mehr als ein Jahr lang sitzt Altayli ohne Anklage in Einzelhaft – seine Familie macht sich Sorgen um seine Gesundheit. Altayli ist Jurist und Schriftsteller und arbeitete in den 60er- und 70er-Jahren für den türkischen Geheimdienst MIT. Im August 2017 war er in Antalya festgenommen worden, wo die Familie eine Ferienanlage betreibt. Ihm wird Unterstützung der Gülen-Bewegung vorgeworfen, die in der Türkei als Terrororganisation eingestuft ist. (dpa/W.B./küp)