Beraterverträge

Justiz prüft Anzeige gegen Ministerin Ursula von der Leyen

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Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Foto: Mohssen Assanimoghaddam / dpa

Die Affäre um Beraterverträge im Verteidigungsministerium weitet sich aus: Die Justiz prüft, den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.

Berlin.  Gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) läuft eine Strafanzeige – jetzt prüft die Staatsanwalt Berlin die Vorwürfe. Wie „Spiegel Online“ berichtet, geht es dabei um den Verdacht der Scheinselbstständigkeit bei Beratern des Ministeriums.

Laut der Anzeige, die bereits am 30. September bei den Behörden eingegangen war, wurden in von der Leyens Ministerium „über einen längeren Zeitraum Berater eingesetzt, die dort wie Mitarbeiter beschäftigt“ gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob es einen Anfangsverdacht gebe.

Diesen Vorwurf hatte laut „Spiegel Online“ auch der Bundesrechnungshof in einem vertraulichen Bericht erhoben. Die Prüfer hätten festgestellt, dass das Ministerium in vielen Bereichen von externen Beratern geradezu abhängig sei. Zudem habe der Bundesrechnungshof in einem weiteren Bericht kritisiert, dass Beratungsaufträge des Verteidigungsministeriums fast immer freihändig ohne Ausschreibung vergeben und nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft würden.

So ist Scheinselbstständigkeit definiert

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn Personen als selbstständige Unternehmer auftreten, tatsächlich aber nur einen Auftraggeber haben. Fliegt solch ein Verfahren auf, muss der Auftraggeber die fälligen Sozialleistungen für den faktischen Arbeitnehmer nachzahlen. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber vorsätzlich das Gesetz umging, droht ihm ein juristisches Verfahren.

Laut dem „Spiegel“-Bericht hat Ministerin von der Leyen bereits auf die Anzeige reagiert. So habe das Ressort bereits sechs externe Unternehmensberater, die im Ministerium monatelang an einem IT-Projekt gearbeitet hätten, an die Rentenversicherung gemeldet. Die sogenannte Clearingstelle prüfe jetzt, ob die Berater während ihrer Jobs im Ministerium scheinselbstständig waren.

Wie es weiter heißt, habe von der Leyen inzwischen „mehrere Ermittlungsteams“ eingesetzt, um sämtliche Beraterverträge zu prüfen, die seit ihrem Amtsantritt abgeschlossen wurden. Dabei gehe es jährlich um rund 70 Millionen Euro, berichteten Insider. (W.B.)

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