Berlin. Der Bundestag beschließt am Donnerstag das Recht auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmer. Arbeitgeber kritisieren das geplante Gesetz.

Das Bundeskabinett hat es bereits beschlossen, nun wird es kommen: das Recht auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmer. An diesem Donnerstag will der Bundestag ein entsprechendes Gesetz zu Einführung einer Brückenteilzeit verabschieden.

Arbeitnehmer sollen demnach nach befristeter Teilzeit in Vollzeit zurückkehren können. „Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen“, sagte dazu die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast.

Zudem sollen mit dem Gesetz die Weichen für bessere Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt gestellt werden. „Denn für die Arbeit 4.0 ist es wichtig, dass sich Menschen weiterbilden können“, sagte Mast. „Wenn sie dafür auf eigenen Wunsch bei der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer kürzer treten können, verbessert das ihre Fähigkeiten auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt.“

Gemeinsam mit dem geplanten Gesetz für mehr Qualifizierungschancen werde das für viele Menschen große Wirkung entfalten, sagte Mast. Der Entwurf für das Qualifizierungschancengesetz wird am Donnerstag erstmals im Plenum beraten. Beide Gesetze stammen aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Arbeitgeber üben Kritik am geplanten Gesetz

Arbeitgeber bewerten die geplante Brückenteilzeit teils kritisch. „Die Brückenteilzeit ist ein weiteres Puzzleteil für mehr Bürokratie in unserem Land und bringt unterm Strich erhebliche organisatorische Mehrbelastungen für die Unternehmen in Deutschland“, so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Vor allem die Metall-Arbeitgeber kritisieren den Gesetzentwurf scharf. „Das Gesetz hilft niemandem, belastet aber erneut die Wirtschaft“, sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). Das Gesetz werde den Unternehmen die Personalplanung deutlich erschweren. Der Gesetzgeber sei anderweitig gefordert: „Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit.“

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Das sind die Voraussetzungen für die befristete Teilzeit sind laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Der Arbeitnehmer stellt beim Arbeitgeber einen Antrag, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder bisherige Teilzeitarbeit) für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen einem und fünf Jahren liegt, zu verringern.
  • Es müssen keine bestimmten Gründe (z.B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.
  • Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung in Textform gestellt.
  • Es stehen keine betrieblichen Gründe, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen, entgegen.
  • Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze: Selbst wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, müssen diese Arbeitgeber nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

(dpa/jkali)