Berlin. Ermittlungsbehörden in Deutschland sehen den Staatstrojaner als geeignetes Mittel gegen Drogenkriminalität. Der Einsatz ist umstritten.

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sollte eigentlich nur bei Fällen schwerster Kriminalität eingesetzt werden. Doch laut einem Bericht des Portals Netzpolitik.org wollen Polizeibehörden ihn vorwiegend gegen Drogenkriminalität einsetzen.

Das Portal beruft sich auf ein internes Schreiben, das am Montag veröffentlicht wurde. Demnach ließ sich das Bundeskriminalamt von den Behörden aus Bund und Ländern alle Ermittlungsverfahren zwischen 2012 und 2013 melden, die einen Einsatz des Staatstrojaners rechtfertigen könnten.

53 Prozent der gemeldeten Fälle fallen dabei unter Rauschgiftkriminalität, hinzu kommen Eigentums- und Vermögensdelikte. Dies stehe im Widerspruch zu den Beteuerungen, Staatstrojaner lediglich für „schwere und schwerste Straftaten“ einsetzen zu wollen, betonte Andre Meister von Netzpolitik.org.

Klagen gegen den Staatstrojaner laufen

Derzeit laufen mehrere Beschwerde und Klagen gegen den massenhaften Einsatz des Staatstrojaners vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit gut einem Jahr ist der Einsatz der Software für Ermittlungsbehörden zulässig. Die Ermittlungsbehörden hatten stets darauf verwiesen, dass er für die Verfolgung schwerster Straftaten unbedingt nötig sei.

Nach der heimlichen Installation der Software können sie auf Computer und Smartphones zugreifen und alle Informationen abgreifen. Kritiker sehen darin einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Zudem würden IT-Sicherheitslücken ausgenutzt, statt sie zu schließen.

„Die Analyse der gesammelten Fälle zeigt eindrücklich, dass Staatstrojaner überwiegend eben nicht zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus eingesetzt werden“, sagte Konstantin von Notz, Netzpolitiker bei den Grünen und Mitglied im Innenausschuss, bei Netzpolitik.org. Scharfe Kritik üben auch SPD und Linke. „Der Staat gerät in ein Legitimationsproblem, wenn er sich neue zweifelhafte Befugnisse unter dem Deckmantel des Terrorismus verschafft, um sie dann anderweitig einzusetzen“, sagte Konstantin Kuhle, der für die FDP im Innenausschuss des Bundestags sitzt. (dpa)