Chemnitz. „Hitlergrüße“ zu zeigen ist und bleibt in Deutschland streng verboten: Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte einen zweiten Angeklagten.

In Chemnitz ist binnen 24 Sunden ein zweiter Teilnehmer einer rechtsgerichteten Demonstration im Schnellverfahren verurteilt worden, weil er den

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gezeigt hatte. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte am Freitag gegen einen 34-Jährigen eine Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.

Der mehrfach vorbestrafte Chemnitzer hatte nach Überzeugung der Kammer bei einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bewegung

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am 27. August auf dem Chemnitzer Falkeplatz mehrfach den

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gezeigt.

Beschleunigtes Verfahren

Es war der zweite Prozess im beschleunigten Verfahren nach den rechtsgerichteten Demonstrationen in der Stadt. Am Vortag hatte das

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wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Kunstaktion gegen Hitlergruß in Chemnitz

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    Auslöser der rechtsgerichteten Kundgebungen war die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am 26. August. Tatverdächtig, den Mann auf offener Straße erstochen zu haben, sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, nach einem dritten wird gefahndet. (dpa)