Chemnitz. Rechtsextreme haben den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Messerstecher veröffentlicht. Wie konnten sie an das Dokument gelangen?

In den sozialen Netzwerken kursiert seit Dienstagabend der Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz. Sowohl die rechtspopulistische Gruppe „Pro Chemnitz“ als auch Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann hatten das Dokument – wenn auch mit Schwärzungen – verbreitet.

Wie aber sind sie an dieses Dokument gelangt? Dem will nun die Staatsanwaltschaft Dresden nachgehen. Es geht um den Vorwurf, Dienstgeheimnisse verletzt zu haben, wie das sächsische Justizministerium am Mittwoch erklärte.

Wer hat Zugang zum Haftbefehl?

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte das Ministerium außerdem mit, wer offiziell Zugang zu dem Dokument hat: „Zugriff haben jede Menge Personen. Gericht, Staatsanwaltschaft, Übersetzer, Verteidiger, Justizvollzugsanstalt und Polizei“, sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Die Liste ist also lang.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Der Stellvertreter von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), Martin Dulig (SPD), hatte zuvor von einem Skandal gesprochen. „Wenn ich höre, dass der Haftbefehl wahrscheinlich aus der Polizei heraus in rechtsextreme Kreise geleakt wurde, haben wir ein dickeres Problem aufzuarbeiten.“

Der SPD-Politiker erklärte darüber hinaus, die Polizei müsse gestärkt werden, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederhole: „Es muss klar werden, dass bestimmte Sachen in der Polizei nicht mehr geduldet werden. Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte denken, sie könnten Dinge durchstechen, obwohl sie genau wissen, dass sie damit eine Straftat begehen.“

Haftbefehl nicht weiterverbreiten

Wer einen Haftbefehl im Netz teilt, macht sich einem Experten zufolge strafbar und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.

„Wer so ein Dokument im Internet verbreitet, macht sich genauso strafbar, wie derjenige, der das Material weitergibt“, sagte Medienrechtler Ernst Fricke von der Katholischen Universität Eichstätt im Zusammenhang mit einem veröffentlichten Haftbefehl zum Fall Chemnitz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Eine derartige Veröffentlichung sei eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches und werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Hinzu komme, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller im Haftbefehl genannten Personen durch die Veröffentlichung verletzt werde. Wer einen Haftbefehl im Netz teile, mache sich deswegen auch schadenersatzpflichtig.

Tatverdächtige in Untersuchungshaft

In der Nacht zum Sonntag war am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ein 35-Jähriger Deutscher durch mehrere Messerstiche getötet worden. Zwei Tatverdächtige, ein 22-jähriger Iraker und ein 23-jähriger Syrer, sitzen in Untersuchungshaft.

In Reaktion darauf zogen am Sonntag rund 800 Menschen durch die Chemnitzer Innenstadt, darunter

Auch interessant

Auf im Internet kursierenden Videos sind Hetzjagden auf Menschen ausländischen Aussehens zu sehen.

Auch interessant

Am Montagabend wurden bei erneuten Demonstration der rechten Bürgerbewegung „Pro

Auch interessant

“ insgesamt 20 Menschen verletzt.

Auch interessant

Auch in

Auch interessant

(jb/dpa/epd)