BERLIN. Nach dem Freiburger Missbrauchsprozess fordern Kinderschutzverbände eine bessere Richterausbildung – und härtere Strafen für Täter.

Als Konsequenz aus dem Freiburger Missbrauchsprozess fordern Kinderschutzverbände mehr Rechte für potenzielle Opfer und höhere Strafen für Täter. „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, sagte Christian Zainhofer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), unserer Redaktion.

„Das Recht des Kindes auf einen Anwalt“ müsse gesetzlich verankert werden. Derzeit können Familiengerichte einen Beistand für ein Kind bestellen, müssen es aber nicht. Das dürfe nicht so bleiben, meint der mit 50.000 Mitgliedern größte deutsche Kinderschutzverband. Kinder verdienten einen „Anspruch auf einen Rechtsbeistand, der ihre Interessen vertritt.“

Kinderhilfe: Strafmaß muss heraufgesetzt werden

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hatte das Gericht darauf verzichtet und sich auf die Mutter verlassen. Die vergewaltigte und missbrauchte ihren heute zehnjährigen Sohn mehr als zwei Jahre lang, zusammen mit ihrem Lebensgefährten. „Es kann nicht sein, dass Gerichte über die Rückführung von Kindern entscheiden, ohne die betroffenen Kinder anzuhören“, sagte Zainhofer.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert härtere Strafen für Kindesmissbrauch. „Wer einen Ladendiebstahl begeht, riskiert bis zu fünf Jahre Haft; wer sich Kinderpornografie verschafft, dem drohen maximal drei Jahre. Dieses eklatante Missverhältnis muss beseitigt werden“, sagte Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Kinderhilfe, unserer Redaktion. „Das Strafmaß für solche Taten sollte heraufgesetzt werden“, so Becker.

Konkrete Qualifikationen für Familienrichter gefordert

Kinderschutzbund und Kinderhilfe fordern mehr qualifiziertes Personal bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern sowie mehr fachliche Kompetenz in der Justiz. „Für Familienrichter sollten künftig konkrete Qualifikationen vorgeschrieben werden“, sagte Kinderhilfe-Chef Becker.

Laut DKSB-Vize Zainhofer wären „Kenntnisse des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts“ wünschenswert, seien aber „bis heute keine Pflicht“ für Richter. „Auch hier müsste dringend nachgebessert werden“, so Zainhofer. (FMG)