Kopenhagen. In Dänemark ist es ab jetzt verboten, in der Öffentlichkeit Burkas und Nikabs zu tragen. Das Gesetz orientiert sich an anderen Ländern.

Ähnlich wie in Frankreich und Österreich dürfen die Menschen ab sofort auch in Dänemark nicht mehr in der Öffentlichkeit ihr Gesicht verhüllen. Das seit Mittwoch geltende Verbot umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtsschleiern wie

Auch interessant

und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht.

Das dänische Parlament hatte das

Auch interessant

– Verstöße sollen künftig mit Geldbußen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.

Demonstrationen am Nachmittag

In Kopenhagen und Aarhus waren für den Nachmittag Protestkundgebungen geplant – zu diesem Anlass sollten die Demonstranten nach Polizeiangaben auch ihr Gesicht verhüllen können, ohne eine Strafe zu riskieren. „Die Demonstrationen werden als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angesehen“, sagte der dänische Polizist Benny Ochkenholt dem öffentlich-rechtlichen Sender DR zur Begründung. Auf dem Weg zur Demo und nach Hause sei die Verhüllung des Gesichts allerdings nicht erlaubt.

Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Verbots-Regeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein

Auch interessant

bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.

Unterschiede von Burka, Niqab und Co.

Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind...
Burka, Niqab, Hidschab: In der islamischen Welt tragen Frauen verschiedene Verschleierungen. Sie unterscheiden sich stark voneinander. Die extremste Form der Verschleierung ist die Burka. Das Ganzkörpergewand, das die Augen mit Stoff verdeckt, ist vor allem in Afghanistan und Pakistan verbreitet. In Afghanistan sind die Burkas meist blau, sie werden aber auch in anderen Farben gefertigt. Am meisten verbreitet in europäischen Ländern sind... © imago/Paulo Amorim | imago stock&people
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung.
... die schwarzen Burkas. Die Vollverschleierung dient auch dazu, ärmere Kleidung zu verbergen. Bis zum Ende der Taliban-Herrschaft in Afghanistan galt eine Burka-Pflicht. Trotzdem verlassen die meisten Frauen das Haus nach wie vor nicht ohne die Verschleierung. © REUTERS | © Gonzalo Fuentes / Reuters
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem...
Das zweite traditionelle Kleidungsstück der Vollverschleierung ist der sogenannte Niqab. Der Unterschied zur Burka besteht darin, dass die Augenpartie sichtbar ist. Seinen Ursprung hat der Niqab in der Beduinen-Kultur auf der Arabischen Halbinsel, er diente in erster Linie als Sonnenschutz. Es gibt wie auch bei den anderen Kleidungsstücken diverse Variationen. Der einfache Niqab wird hinter dem Kopf verknotet, eine andere Variante wird mit einem Stirnband befestigt. Vor allem... © Gwendoline Le Goff / PanoramiC
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ...
... in Ägypten, Syrien, Jordanien und dem Irak tragen Frauen den Niqab. Aber auch in anderen nordafrikanischen Ländern ist die Vollverschleierung verbreitet. Die Verbote in den europäischen Ländern betreffen die Burka und auch die Niqabs – und somit alle Formen der Vollverschleierung. Der Niqab wird gewöhnlich kombiniert mit dem sogenannten Tschador. Dieser wird auch allein getragen, ... © dpa | Boris Roessler
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen.
... so dass die Frauen sehr viel mehr Gesicht zeigen. Der Tschador ist vor allem im Iran verbreitet. Die Frauen tragen diesen Umhang um Kopf und Körper, wobei die Motive dafür ganz unterschiedlich sind. Für einige Berufszweige ist diese Verschleierung sogar verpflichtend, zum Beispiel in Schulen. © imago / Xinhua
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt.
Vor der islamischen Revolution galt im Iran vorübergehend ein Verbot des Hijabs und somit jeglicher Verschleierung. Später durften Frauen nur noch mit Hijab für staatliche Institutionen arbeiten und letztlich wurde der Tschador für alle Mädchen und Frauen ab neun Jahren verpflichtend eingeführt. © imago/JOKER | imago stock&people
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht.
Der Hidschab, das Kopftuch, ist die häufigste Form der Verschleierung. Ein einfaches Kopftuch bedeckt Haare, Ohren und den Hals. In zahlreichen muslimischen Ländern ist diese Form der Verschleierung Pflicht. © imago/ZUMA Press | imago stock&people
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein.
Für viele Frauen ist das Kopftuch nicht nur Bekenntnis zu ihrer Religion, sondern auch ein Ausdruck von Modebewusstsein. © imago/ZUMA Press | imago stock&people
1/8

Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017.

Auch Atemschutzmasken fallen unter Verbot

In der Alpenrepublik soll das Gesetz explizit die Integration von Muslimen durch Anpassung an europäische Sitten fördern – Verstöße kosten bis zu 150 Euro. In der öffentlichen Diskussion spielt die Regelung keine große Rolle mehr. Weil das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar sein muss, fallen auch die besonders bei asiatischen Touristen beliebten Atemschutzmasken unter das Verbot. Laut einer Zwischenbilanz der österreichischen Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden.

In Frankreich werden Verstöße gegen das Verbot für Ganzkörperschleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tagezeitung „Le Monde“ Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.

In Deutschland kein generelles Verbot

Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Größere Diskussionen über die Regelung gab es zuletzt allerdings auch hier nicht mehr. Grund dafür dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminnen zurückgewiesen, die aus religiösen Gründen einen Nikab tragen.

Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. Der Gerichtshof wertete das belgische Verschleierungsverbot dennoch als zulässig. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, hieß es in dem Urteil.

In Deutschland gibt es kein generelles Verbot für Ganzkörper- oder Gesichtsschleier. Hessen erließ 2011 allerdings ein Verbot für den öffentlichen Dienst. Niedersachsen verbot im August 2017 die Vollverschleierung an Schulen. In Bayern dürfen Gesichtsschleier seit vergangenem Jahr nicht mehr in Schulen und Kindergärten getragen werden. Schätzungen zufolge verhüllen bundesweit einige Hundert Frauen ihr Gesicht. (dpa)

Burka-Verbot von Bundesrat gebilligt

weitere Videos